Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 232

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 232); 232 WS SHS о001 - 237/35 In den verschiedensten Bereichen der Berufsausbildung noch vorhandene Probleme, wie 000231 wenig oder nur teilweise überzeugende- Vermittlung politischer Zusammenhänge durch die Berufsschullehrer und Lehrausbilder sowie einseitige Beschränkung auf die Ver-mittlung von Fachwissen, ohne die Beachtung der Einheit zwischen politischer und fachlicher Erziehung und Bildung; Widerspruchs.empfinden zwischen vermittelter Theorie und erlebter Realität in der Berufsausbildung im Betrieb; sich auf die Abforderung von Lippenbekenntnissen be-schränkende politisch-ideologische Arbeit seitens der Lehr™ und Ausbildungskräfte sowie der während der Ber-rufsausbildung wirksam werdenden geselischaftiichen Organisationen, insbesondere der .FDO„ des FDGB und der OST; uneinheitliche bzw„ sogar negative erzieherische Einwirkungen durch das Elternhaus führten vielfach zu negativen Erleben der Werte, Normen und Ziele des realen Sozialismus und boten Ansatzpunkte für die politisch-ideologische Diversion und andere vom imperla- llst ischen Herrschaftssystem ausgehende Einflüssec Diese die Einstellungsbildung beeinflussender. Faktoren traten Zo T.auch während des Hoch- bzwe Fachschulstudiums auf und decken sich im wesentlichen ebenfalls mit solchen, die während der schulischen Entwicklung der betreffenden DDR-Bürger festgestellt wurden. Hinsichtlich der Wirksamkeit des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums während der Hoch- bzw. Fachschulausbildung war zu verzeichnen, daß dieses in einer Reihe von Fällen infolge einer bereits vorhandenen feindlichen oder negativen Einstellung von vornherein als "notwendiges Obel" angesehen und in Einzelfällen sogar direkt abgelehnt wurde. Durch die eigenen Feststellungen und die Erkenntnisse an der Hochschule des MfS bereits abgeschlossener Forschungsergebnisse wird bestätigt, daß es im Zusammenhang mit der Ableistung des Wehrdienstes bzw. dem Ergreifen eines militärischen Be-;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 232) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 232)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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