Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 23

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 23); - 23 - VVS OHS oGOl 000023 237/85 Zu diesen Faktoren und Wirkungszusammenhängen des Umschlagens-feindlich=negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen gehören sowohl die im imperialistischen Herrschafts-system liegenden sozialen Ursachen als auch, innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft existierende soziale und weitere in der Persönlichkeit der betreffenden DDR-Bürger liegende Bedingungen. Insofern nehmen feindlich-negative Einstellungen einen zentralen Platz im Entstehungsprozeß feindlich-negativer Handlungen ein, sie sind jedoch nicht allein dafür ausschlaggebend. Das wird durch die operative Praxis und im Rahmen der Forschung geführte empirische Untersuchungen in vielfältiger Weise bestätigt. Es besteht daher ein unabdingbares Erfordernis in der politisch-operativen Arbeit das MfSs Personen mit feindlich-negativen EinsteHungen rechtzeitig zu erkennen*, und durch Einleitung geeigneter Maßnahmen zu verhindern, daß sie zu feindlich- negativen sich, für Handlungen übergehen. Im Zusammenhang damit ergibt die vorbeugende Verhinderung feindlich-negativer Handlungen die Konsequenzin de nicht nur die feindlich-negative DDR-Bürger herauozuarbe-iten und r politioch“Operativen Arbeit n Einstellungen der betreffenden nachzuweisen, sondern stets alle jene.'Faktoren und Wirkungszusammenhänge aufzuklären, die im Komplex als soziale Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegende Bedingungen im Einzelfall wirk- sam werden und auf das'Verhalten der betreffenden Bürger Einfluß haben. Die Vertiefung des Verständnisses für das Wesen und die Funktion feindlich-negativer Einstellungen trägt dazu bei, im Rahmen der operativen Grundprozesse* insbesondere zur Klärung der Frage "Wer ist wer?" wesentlich fundiertere und aussagefähige re Ergebnisse zu erzielen, die nicht nur eine das Wesen der betreffenden Personen tiefer erfassende und damit objektivere Einschätzung ermöglichen, sondern die auch bis zu einem bestimmten Grade prognostische Aussagen über ein bestimmtes mögliches Verhalten solcher Personen und die dafür maßgeblichen Faktoren und WirkungsZusammenhänge gestatten. Zugleich werden objektive.;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 23) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 23)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwaltes zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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