Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 189

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 189 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 189); - 189 WS 3HS oOOl - 237/85 diskutiert wird und dabei Vergleiche mit den entsprechenden Regelungen in der DDR vorgenommen werden, die vielfach zu ungunsten der sozialistischen Gesellschaft ausfallen. Operative Erkenntnisse des MfS und eigene Untersuchungen belegen, daß einem großen Teil der feindlich-negativ aufgetretenen Kräfte die Lebensverhältnisse der imperialistischen Gesellschaft, bestimmte Erscheinungen der bürgerlichen Lebensweise attraktiver als die des Sozialismus erscheinen, wie vornehmlich die Möglichkeit einer beruflichen Perspektive ohne gesellschaftspolitisches Engagement; Leistungsfähigkeit der Konsumgüterproduktion und des Dienstleistungsbereichs ; Vielfalt und Attraktivität des Angebots zur Befriedigung von Bedürfnissen der Freizeitgestaltung; prinzipiell uneingeschränkten Reisemöglichkeiten in andere Länder. Die empirischen Untersuchungsergebnisse bestätigen, daß auch die vorgenannten spontan-anarchischen Wirkungen des imperialistischen Herrschaft©systems eine Quelle für die feindlich-negative Beeinflussung von DDR-Bürgern und ihre Inspirierung zur Begehung feindlich-negativer Handlungen waren. Im Ergebnis eines oberflächlichen, am Wesen dar kapitalistischen und sozialistischen Gesellschaftsordnung vorbeigehenden Vergleichs hatte sich bei bestimmten DDR-Bürgern zunächst eine von Unzufriedenheit, Zweifel oder Ablehnung gekennzeichnete Haltung gegenüber , der in der sozialistischen Gesellschaft bestehenden Forderung nach staatsbürgerlicher Haltung. Treuepflicht und Engagement im gesellschaftspolitischen Leben, im Beruf und Freizeitbe-refch; \ . der Lohn- und Preispolitik sowie des z, T. noch ungenügenden Angebots an hochwertigen Konsumgütern bzw. von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Reparaturen und Ersatzteilbereitstellung sowie den bestehenden Einschränkungen im Reiseverkehr in das -nicht-sozialistische Ausland in der DDR herausgebildet.;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 189 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 189) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 189 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 189)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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