Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 162

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 162); 162 - WS OHS о001 - 257/85 # richtungen des imperialistischen Herrschaftssystems wird Ja in nicht unwesentlichem Maße durch den BND und das BMB koor-diniert und gesteuert. Als dem BMB nachgeordnetes Organ fungiert das "Gesamtdeutsche Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben" (BfGA),; das in der BRD die "DDR-Forschung“ lenkt, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die BRD-Bürger im Sinne des "gesamtdeutschen Gedankens" manipuliert und auf dem Wege der Organisierung von Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen sowie des Besucherdienstes für DDR-Bürger ideologisch aufweichend und 2er setzend in die DDR hineinwirkt. In Westberlin unterhält das BfGA darüber hinaus die Einrichtung "Deutschland-Information", verstärkt Bürger aus kapitalistischen Ländern vor Besuchen die DDR ideologisch manipuliert. die in Des weiteren hat das Wirken solcher Feindorganisationen, wie der sogenannten “Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte” in Frankfurt/Main und des Vereins "Hilferufe von drüben" in Lippsta.dt einen bedeutenden Stellenwert bei lich-negativer Einstellungen von DDR-Bürgern der Erzeugung sowie dem Ins feind- rieren und Organisieren feindlich-negativer Handlungen. Diese--' nicht.staatlichen Organisationen führen unter dem Deckmantel dos "Schutzes und der Verteidigung der Menschenrechte“ regelrechte Hetzkampagnen gegen die DDR durch, indem sie. selbst herausgegebene Zeitschriften, PressemitteHunger., Rundbriefe, Infor- mationsblatts rund Handzettel in die DDR einschleusen bzw. in den elektronischen Massenmedien der BRD und Westberlins verbreiten lassen und über BRD-Bürger zu diesem Zweck postalische oder persönliche Kontakte zu Personen in der DDR hersteilen. Die empirischen Untersuchungsergebnisse beweisen, daß durch die vorgenannte subversive Tätigkeit dieser feindlich tätigen Organisationen eine Reihe von DDR-Bürgern sich feindlich-negativ beeinflussen ließen, zu entsprechenden feindlich-negativen Handlungen zur Erzwingung einer angestrebten Übersiedlung in die BRD bzw. nach Westberlin übergingen und dabei gegebenen Orientierungen für ein Vorgehen gsgen die staatlichen Organe der DDR folgten.;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 162) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 162)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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