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Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 146

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 146 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 146); 146 VVS OHS oOOl - 237/Bü 000145 ; organe für die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität ziji über- winden. Entsprechend den Orientierungen der Partei der Arbe i t e rkl asse/ dem objektiv wirkenden Gesetz der allmählichen und schrittweisen Zu-rückdrängung auch der feindlich-negativen Wandlungen im Sozialismus breitere Bev/egungsmöglichkeiten zu geben, ist das abgestimmte Zusammenwirken des MfS mit den Organen der sozialistischen Staatsmacht, mit den Kontroll-, Dustiz- und anderen Sicherheitsorganen, den wirtschafts-leitenden Organen, Kombinaten und Betrieben, den Kollektiven in den Arbeits- und Freize it be reichen, mit den gesellschaftlichen Massenorganisationen und den vielfältigen ehrenamtlichen Organisationsformen e rf orde rlich, um die notwendige gesellschaftliche Basis als. Massenbe- \ \ wegung für die Vorbeugung und Bekämpfung feindlicher und negativer Einstellungen und Handlungen herbciuführen,und zwar unter strikter Beachtung der Konspiration und Geheimhaltung. Ohne ein abgestimmtes Zusammenwirken des MfS mibcen genannten Organen", Einrichtungen und Kräften ist eine erfolgversprechende vorbeugende Tätigkeit mit gesellschaftlicher Breiten- und Tiefenwirkung nicht möglich. Im Rahmen der Spezifik seiner Aufgaben muß sich das MfS irn Prozeß der Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf die Gesetzmäßigkeiten der weiteren Entwicklung der sozialistischen Ge- j sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und j der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in spezifischer I Weise zum Ausdruck kommt. Die vorbeugende Tätigkeit des MfS muß diesenj Grundzügen der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen und diese bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. j I Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen nicht im Selbstlauf zu erreichen sind, sondern nur unter bewußter Beachtung und Bo-rüchsichtigung der objektiven Gesetzmäßigkeiten im Prozeß der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, Dieser Prozeß der Vorbeugung verläuft nicht harmonisch, konflikt-und widerspruchsfrei, und er verläuft vor allem nicht unbeeinflußt von den äußeren Einwirkungen durch das imperialistische Herrschafts-;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 146 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 146) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 146 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 146)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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