Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 110

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 110 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 110);  - 110 - WS DHS oOOl - 2 keit für ihn ein stark differenziertes Wirkungsgewicht auf-weisen. Außerdem ist von Bedeutung, daß ihre Relevanz für däs Individuum in Abhängigkeit von den konkreten Lebensumständen niemals völlig konstant bleibt. Die Widersprüchlichkeit der gesellschaftlichen Realität und insbesondere dabei die von den unterschiedlichen sozialen Gruppen bzw. Bereichen ausgehenden, zum Teil völlig entgegengesetzten Einflüsse, erschweren es dem Einzelnen, sich zu orientieren. Das äußert sich demzufolge vielfach in widersprüchlichen Reaktionen und Verhaltensweisen. Des weiteren ist wesentlich, daß die einzelnen Menschen in unterschiedlichem Grade fähig sind, sich in der Vielfalt, Wechselhaftigkeit und Widersprüchlichkeit der gesellschaftlichen Realität unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Existenzbedingungen der DDR auf die dominierenden Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Entwicklung zu or ien t ie ren . Diese Problemstellung ist eng verbunden mit dem Ailltagsbewußt-sein der betreffenden Menschen, bei denen es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht oder in nicht ausreichendem Maße gelungen ist, dieses auf ein wissenschaftliches Niveau zu -1 haben. Eine außerordentlich große Rolle spielen hierbei die durch das tagtägliche Erleben gewonnenen Erfahrungen des Individuums mit der gesellschaftlichen Realität, die der Einzelne vorwiegend über seine Lebenstätigkeit unter den gegebenen unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungan und 2 den -darin eingebetteten sozialen Gruppen macht. Für die Entwicklung der Persönlichkeit sind die konkreten Labensumstände und die damit verbundenen Einflüsse von entscheidender Bedeutung, mit denen sich der Heranwachsende * 2 suseinandersetzen muß, weil in dieser Phase die Grundlagen für die Ausprägung der Persönlichkeitseigenschaften und damit T~VgT. hierzu auch Kapitel 2.2. der Fo rsch ungs а rbe it 2 Vgl-, Kapitel 2 .2.4 . der Forschungsarbeit 000109 37/85;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 110 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 110) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 110 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 110)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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