Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 107

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 107 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 107); 107 VVS OHS oOOl - 237/35 000106 feindlich-negativen Handeln entscheidet und schließlich zum Handeln übergeht. Aus diesem Grunds nimmt die Persönlichkeit im Komplex der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Handlungen eine relativ selbständige S.tellung ein. 3'. Erscheinungen der objektiven Außenwelt, d. h. auch soziale Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen wirken stets nur vermittelt. Sie werden prismenhaft durch das Individuum gebrochen, und zwar einmal gebrochen über die Persönlichkeit und Individualität der betreffenden Person und zum anderen vermittelt über eine aktuelle Reizsituation, die gleichermaßen gebrochen über das aktuelle Bewußtsein auf die Entscheidung zur und die Durchführung der entsprechenden feindlich-negativen Handlung wirkt. 4. Unter relativ gleichartigen Erscheinungen der gesellschaftlichen Realität fällt das Handeln der Menschen unterschiedlich aus, weil die in der Persönlichkeit liegenden, differenziert ausgeprägten Bedingungen zur unterschiedlichen Widerspiegelung der objektiven Realität und damit zu unterschiedlicher Aktivierung und Motivation des Handelns führen. Auf Grundlage der in der Lebensges.ch ichte (S oziogenese) herausgebildeten Persönlichkeitseigenschaften und deren Kombinationen erlebt, verarbeitet und gestaltet der betreffende Mensch in und vermittels seines sozialen Seins die sozialen Beziehungen und darin eingebettet seine eigene soziale Tätigkeit und entscheidet sich in diesem Prozeß gegebenenfalls auch zu einem feindlich-negativen Handeln. Für’ die Bestimmung der Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen.feindlich-negativer Handlungen ist demzufolge der reale Lebensprozeß der betreffenden Person, ihr soziales Sein und ihre konkrete individuelle Lebensweise aufzudecken. Die Entwicklung der Persönlichkeit und Individualität Menschen, so auch feindlich-nogätiv eingestellter und DDR-Bürger, ist ein widerspruchsvoller, langfristiger des handeln d P rozeß, r;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 107 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 107) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 107 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 107)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß Strafgesetzbuch durch Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden.

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