Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 61

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 61); - Nichteinbeziehung der Werktätigen in die IhlKrungs- und Leitungstätigkeit, Verletzungen der innergenossenschaftlichen Demokratie, Einschränkung der Rechte der Gewerkschaften, nicht ausreichende Informierung der Werktätigen über Probleme und Zusammenhänge, Schwierigkeiten und Disproportionen, Mißachtung oder Verschleppung von Neuerervorschlägen, Nichtbeachtung der Vorschläge der ABI usw. - Die Verletzung von Rechtsnormen in der Volkswirtschaft und in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die das Interesse der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz, der Jugend oder der Frauen unmittelbar berühren. Darunter sind solche Fragen zu verstehen wie mangelhafte Einflußnahme auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, der Dienstleistungen oder Probleme, die sich aus bestimmten Veränderungen des Produktionsprofils, aus den Erfordernissen des Dreischichtenbetriebes usw. ergeben und unmittelbaren Einfluß auf das Leben der Menschen haben. Probleme, die sich aus Verletzungen der Arbeitsdisziplin und deren Duldung ergeben und der Belassung von Umständen, die sich negativ auf das Arbeitsklima und Arbeitseinkommen der Menschen auswirken wie z. B. Fragen der Produktionsorganisation, der Lohnberechnung, der Ordnung und Disziplin an der Arbeitsstelle, der Wirksamkeit mittlerer leitender Kader und Meister. Weitere Fragen sind entsprechend des konkreten Verantwortungsbereiches und der dort vorhandenen Bedingungen zu erfassen. Die vorgenannte beispielhafte Aufzählung soll den Rahmen sichtbar machen, in dem sich die Aufgabenstellung und der Informationsbedarf der Führungs-IM bewegen kann.;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 61) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 61 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 61)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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