Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 292

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 292 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 292); GVS MfS 160 Nr. 88/71 L, O . w - 292 - r* ,*4 ■* * ö 0 C 411 operativen Mitarbeitern zu signalisieren und notfalls geeignete Maßnahmen gemeinsam festzulegen. Die Führungs-IM prüfen ferner, welche neuen operativen Einsatzmöglichkeiten in der operativen Zusammenarbeit mit den IM/GMS erschlossen werden können. - Im Rahmen ihrer Kompetenzen konzentrieren sich die Führungs-IM auf die Herausarbeitung von Anhaltspunkten, die auf eine mögliche Dekonspiration der IM/GMS in ihrem Arbeirskollektiv, Wohn-, Freizeit- oder Interessenbereich hindeuten. Desweiteren auf solche Faktoren, die eine Unehrlichkei t. gegenüber dem MfS vermuten lassen, wie z. B. das Verschweigen von Verbindungen, von operativ und persönlich bedeutsamen Sachverhalten, das "Eindringen" in die Arbeit der Führungs-IM durch auffällige Fragen u. a. Die Führungs-IM müssen auch Fahrlässigkeiten im Umgang mit operativen Schriftstücken, bei Verbindungsaufnahmen der IM/GMS zu ihnen und beim Anlaufen der IMK feststellen. Auf solche Anhaltspunkte müssen die Führungs-IM immer wieder gelenkt werden, um die erforderliche Wachsamkeit gegenüber ihren IM/GMS zu entwickeln. Diese Gesichtspunkte grenzen die Kompetenzen der Führungs-IM eindeutig ab. Die sich aus den erarbeiteten Hinweisen ergebenden Maßnahmen müssen die Führungs-IM jeweils mit den operativen Mitarbeitern absprechen. Die Führungs-IM können in weitere Überprüfungshandlungen einbezogen werden, jedoch werden auch Maßnahmen notwendig, die ihnen gegenüber nicht dekonspiriert werden dürfen. Abschließend soll hervorgehoben werden, daß auch die Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der Führungs-IM und der IM/GMS dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit Führungs-IM sowie ein Maximum an Sicherheit in den Führungs-IM-Systemen zu gewährleisten.;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 292 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 292) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 292 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 292)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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