Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 191

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 191 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 191); GVS MfS 160 Nr. 88/?i 2.5.3. Die Gestaltung’ der Beziehungen hauptam run,? s-IM zu ihre r ITmwe j . t Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der konspirativen Zusammenarbeit mit den Füh-rungs-IM ist die richtige Gestaltung ihrer vielfältigen Beziehungen zur Umwelt. Das bezieht sich vor allem auf solche Beziehungen, wie zu ihrer ehemaligen Arbeitsstelle, Verwandten, Bekannten, Freunden, Familienangehörigen und zum Scheinarbeitsverhältnis. Die Kernfrage besteht darin, daß es die Führungs-IM lernen müssen, ihr Verhalten voll in Übereinstimmung zu bringen mit den Maßnahmen zum legendierten Herauslösen aus ihrer ehemaligen Arbeitsstelle, des legendierten Scheinarbeitsverhältnisses sowie mit den Erfordernissen, die sich aus ihrer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit ergeben. Widerspruchsvolle sowie den Normen des Lebens entgegenstehende Verhaltensweisen gefährden nicht nur die Konspiration, sondern können auch direkt zur Dekonspi-ration der Führungs-IM führen. Deshalb ist es notwendig, den Erfordernissen des Kampfes gegen den Feind gerecht werdende einheitliche Normative zur Grundlage für die Gestaltung der Beziehungen der Führungs-IM zu ihrer Umwelt zu nehmen. Die Durchsetzung dieser Normative erfordert, daß die operativen Mitarbeiter den Führungs-IM bereits mit Beginn ihrer hauptamtlichen Tätigkeit erklären, warum bestimmte Verhaltensweisen notwendig sind und mit ihnen beraten, wie diese individuell, ausgehend von den konkreten Bedingungen, gestaltet und entwickelt worden können. Die Hilfe muß so lange gewährt werden, sis es die Führungs-IM verstehen, sich in den violfx„igen und;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 191 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 191) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 191 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 191)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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