Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 165

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 165 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 165); Im letzten Falle hat die Auflösung des Arbeitsrechtsverhäl'i;-nisses auf der Grundlage der Regelungen in der Verordnung über das Verfahren bei der Berufung und Abberufung von Werktätigen vom 16. 6. zu erfolgen. Da diese Möglichkeit nur in wenigen Fällen zutreffend sein dürfte, gehen wir nicht näher darauf ein. Entsprechend bisheriger Erfahrungen wird auch künftig bei der überwiegenden Mehrzahl der Führungs-IM eine Begründung durch Arbeitsvertrag vorliegen. Deshalb wenden wir uns im folgenden einigen Fragen der Auflösung des Arbeitsvertrages zu. Die Auflösung des Arbeitsvertrages kann im Prinzip erfolgen durch Aufhebungsvertrag (§ 31 Absatz 1 GBA), fristgemäße Kündigung durch den Führungs-IM (§ 31, Absatz 2 GBA), fristgemäße Kündigung' durch den Betrieb (§ 31 Absatz 2 GBA) und durch . fristlose Entlassung der Führungs-IM (§ 32 GBA). Aufgrund der Persönlichkeit der Führungs-IM und aus Gründen der Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihres Ansehens wird in der Mehrheit vom Aufhebungsvertrag und von der fristgemäßen Kündigung durch sie Gebrauch gemacht. Nur in Einzelfällen dürften die beiden anderen Möglichkeiten Anwendung finden. Der Aufhebungsvertrag ist die operativ günstigste und gebräuchlichste Art. Beide Vertragspartner - Führungs-IM und die im Rechtsverkehr bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsstelle - vereinbaren durch gegenseitiges Einvernehmen die Lösung des Arbeitsrechtsverhältnisses. Der Aufhebungsvertrag bietet operativ den Vorteil, daß die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses an keine gesetzlich einzuhaltenden Fristen und Gründe gebunden ist, wie das bei der Kündigung gefordert wird.;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 165 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 165) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 165 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 165)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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