Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 163

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 163 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 163); GVS MTS 160 Nr. 88/71 - 163 - Bcuü 0 Ö 01 6 8 überstürzt werden, denn für den Betrieb, die Institution, Dienststelle usw. ergeben sich mitunter kurzfristige Umbesetzungen und damit verbundene rasche Einarbeixungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem kann sich ein überstürztes Herauslösen nachteilig auf die Konspiration und Sicherheit der Führungs-IM auswirken. Diese Gespräche sollten rechtzeitig geführt werden, um gegebenenfalls auch einen geeigneten Ersatzkader Vorschlägen zu können, der von operativen Gesichtspunkten mit ausgewählt werden kann. Folgendes Beispiel soll veranschaulichen, welche Gefahren und Komplikationen sich aus einem übereilten Herauslösen ergeben können: Eine ungünstige Situation ist eingetreten beim Herauslösen eines Führungs-IM, der eine leitende Position im Bezirksmaßstab bekleidete. Infolge verschiedener operativer Erfordernisse und persönlicher Umstände beim Führungs-IM sollte er sehr schnell aus dem Arbeitsverhältnis herausgelöst werden. Sein Vorgesetzter war grundsätzlich damit einverstanden, jedoch in der relativ kurzen Zeit nicht in der Lage, einen geeigneten Kader für ihn zu finden. Das war vor allem dadurch bedingt, daß an diesen bestimmte kaderpolitische Anforderungen gestellt werden mußten, sein Einsatz von der Bestätigung bestimmter Körperschaften abhängig war usw. Durch das fortlaufende "Drängen" sowohl des verantwortlichen Leiters des MfS wie auch des Führungs-IM selbst wurde der betreffende staatliche Leiter zu Maßnahmen veranlaßt, die dazu führten, daß mehrere - und zwar unberechtigte - Personen davon Kenntnis erhielten oder vermuteten, daß der Führungs-IM eine Tätigkeit beim MfS übernehmen sollte. Dieser Personenkreis war so verzweigt, daß er kaum unter Kontrolle gehalten werden konnte. Es bedurfte einer gewissen Zeit, viel Mühe und Aufwand, um diese Auffassungen wieder in den Hintergrund zu rücken. f) Bei solchen Führungs-IM, wo infolge ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung, ihres Bildungsstandes usw. eingeschätzt werden muß, daß das konspirative Herauslösen über deren Vorgesetzten nicht oder nur mit Schwierigkeiten erfolgen kann, sind übergeordnete staatliche Leiter oder Parteifunktionäre einzuschalten.;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 163 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 163) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 163 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 163)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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