Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes 1972, Seite 126

Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 126 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 126); 126 GVS MfS 160 Nr. 88/71 I- ' I .v W fi n ■' 1 o ‘.I l, V J ei *1, Beim vorgesehenen Einsatz solcher Personen als Führungs-IM - vor allem als ehren- oder halbhauptamtliche - sollte besonders geprüft werden, ob sie auch bestimmten Belastungsoder Drucksituationen standhalten werden und unter den speziellen Bedingungen des vorgesehenen Sicherungsbereichs eine stabile und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den IM/GMS gewährleisten. Diese Hinweise sollen den Blick für die vielfältigsten Möglichkeiten erweitern und dazu anregen, im jeweiligen Verantwortungsbereich nach den geeignetsten Kandidaten zu forschen. c) Wie ist an die Überprüfung von Führungs-IM-Kandidaten heranzugehen und welche politisch-operativen Maßnahmen sind dazu erforderlich? Die Überprüfung der Führungs-IM-Kandidaten muß auf der Grundlage der Richtlinie l/68 des Ministers äußerst gewissenhaft sowie zielstrebig und systematisch erfolgen. Sie muß vor allem darauf gerichtet sein, - ein möglichst umfassendes und lückenloses Persönlichkeitsbild von den Kandidaten zu erarbeiten sowie - Widersprüche, Schwächen und andere Gefahrenmomente im Verhalten der Kandidaten bzw. in ihrem Persönlichkeitsbild klar und konkret herauszuarbeiten, die Ursachen dafür exakt zu erforschen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Überwindung einzuleiten. Durch geeignete Kontrollmaßnahmen der Leiter ist die Durchsetzung dieses objektiven Erfordernisses unbedingt zu gewährleisten. Widersprüche und "schwache Punkte" sind auch im Vorschlag zur Verpflichtving auszuweisen. Verschiedene Erscheinungen in einigen Diensteinheiten lassen darauf schließen, daß den Problemen der umfassenden und tief-;
Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 126 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 126) Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972, Seite 126 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 126)

Dokumentation: Anforderungen und Wege der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit Führungs-IM zur wirksamen Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes, Dissertation Oberstleutnant Josef Schwarz (BV Schwerin), Major Fritz Amm (JHS), Hauptmann Peter Gräßler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 160-88/71, Potsdam 1972 (Diss. MfS DDR JHS GVS 160-88/71 1972, S. 1-340).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten während des Vollzuges der Untersuchungshaft ist die Grundvoraussetzung für das Wahrnehmen der Rechte und das Einhalten der Pflichten. Deshalb wird im Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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