Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts 1988, Blatt 25

Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 25);  000025 WS JHS oO01-319/88 25 reise in die UVR rechtswidrig weiter über das Territorium Jugoslawiens und Österreichs in die BRD gelangt ist, um nicht mehr in die DBS zurückzukehren* In Koordinierung mit anderen operativen Diensteinheiten wurde de© Vater der Beschuldigten eine Besuchsreise in die BRD gestattet, während der er mit ihr in IT./BRD zusammentraf, lach Rückkehr und anschließend durchgeführter Zeugenvernehmung wurde zweifelsfrei ermittelt, daß die Beschuldigte Y. von ihre© Intimpartner in einem speziell präparierten PKW ausgeschleuet wurde* Der Vater der Beschuldigten hatte das Schleusungsfahrzeug in der BRD selbst gesehen und konnte daher detaillierte Angaben machen* Durch die ungarischen Sicherheitsorgane wurde der Aufenthalt der Beschuldigten und ihres Intimpartners in der UVR bestätigt. Die Er©i11lungsergebnisse fanden im Uachhinsin in Veröffentlichungen in der westlichen Presse weitere Bestätigungen, - Der Bürger der DDR Z, meldete sich Anfang 1986 bei seinen Eltern, wobei er ihnen mitteilte, daß er ungesetzlich die DDR verlassen hat* Die Begehungsweise der Straftat war dabei zunächst unbekannt* Parallel dazu wurde im gleichen Zeitraum mit einem Grenzdarehbruch nach Berlin (West) ein EV/P gegen Unbekannt eingeleitet* Im Ergebnis von in diesem Zeitraum durch die HA IX bearbeiteten Ermittluiigsver-fahren gegen mehrere Persernen wegen vorbereitet! ungesetzlichen GrenzUbertritts mit spektakulären Mitteln und Methoden wurde zweifelsfrei ermittelt, daß der Z* Täter des Grenzdurchbruchs im genannten Zeitraum ist, woraufhin das BV/F gegen Unbekannt mit dem Ermittlungsverfahren gegen Z* susammengeführt und aus ermittelt wurde.;
Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 25) Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 25)

Dokumentation: Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts, Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zierstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 1-50).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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