Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts 1988, Blatt 25

Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 25);  000025 WS JHS oO01-319/88 25 reise in die UVR rechtswidrig weiter über das Territorium Jugoslawiens und Österreichs in die BRD gelangt ist, um nicht mehr in die DBS zurückzukehren* In Koordinierung mit anderen operativen Diensteinheiten wurde de© Vater der Beschuldigten eine Besuchsreise in die BRD gestattet, während der er mit ihr in IT./BRD zusammentraf, lach Rückkehr und anschließend durchgeführter Zeugenvernehmung wurde zweifelsfrei ermittelt, daß die Beschuldigte Y. von ihre© Intimpartner in einem speziell präparierten PKW ausgeschleuet wurde* Der Vater der Beschuldigten hatte das Schleusungsfahrzeug in der BRD selbst gesehen und konnte daher detaillierte Angaben machen* Durch die ungarischen Sicherheitsorgane wurde der Aufenthalt der Beschuldigten und ihres Intimpartners in der UVR bestätigt. Die Er©i11lungsergebnisse fanden im Uachhinsin in Veröffentlichungen in der westlichen Presse weitere Bestätigungen, - Der Bürger der DDR Z, meldete sich Anfang 1986 bei seinen Eltern, wobei er ihnen mitteilte, daß er ungesetzlich die DDR verlassen hat* Die Begehungsweise der Straftat war dabei zunächst unbekannt* Parallel dazu wurde im gleichen Zeitraum mit einem Grenzdarehbruch nach Berlin (West) ein EV/P gegen Unbekannt eingeleitet* Im Ergebnis von in diesem Zeitraum durch die HA IX bearbeiteten Ermittluiigsver-fahren gegen mehrere Persernen wegen vorbereitet! ungesetzlichen GrenzUbertritts mit spektakulären Mitteln und Methoden wurde zweifelsfrei ermittelt, daß der Z* Täter des Grenzdurchbruchs im genannten Zeitraum ist, woraufhin das BV/F gegen Unbekannt mit dem Ermittlungsverfahren gegen Z* susammengeführt und aus ermittelt wurde.;
Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 25) Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 25)

Dokumentation: Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts, Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zierstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 1-50).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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