Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts 1988, Blatt 11

Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 11 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 11); WS JHS oO01-319/88 000011 11 gesetzlichen Grenzübertritt dar* Besondere Intensität gemäß § 213 (3) Ziffer 3 StGB bei ungesetzlichen Grenzübertritten liegt bei jenen Handlungen vor, die mit einem erheblichen psychischen oder physischen Aufwand erfolgen* Bin Beispiel dafür ist der Bau und die Benutzung von Luftfahrzeugen bzw* Geräten* Babel sind tateinheitlioh die §§ 53 bzw. 57 des ' 12 Luftfahrtgesetzes an zu ziehen* Eine besondere Intensität darf dabei nicht mit Handlungen begründet werden, die schon von anderen Erschwernis®erkmalen des § 213 (3) StGB erfaßt werden* Ein schwerer Ball gemäß § 213 (3) Ziffer 4 StGB liegt insbesondere vor, wenn der ungesetzliche Grenzübertritt mit ge- oder verfälschten Reisepässen oder unter Benutzung von Verstecken, hauptsächlich in Kraftfahrzeugen, erfolgt* Unter Ausnutzung eines Verstecks ist die Hutzung jeder bereits vor-handenen oder zur Tatausführung besonders geschaffene Stelle oder Vorrichtung, die auf Grund ihrer Eigenschaft vom Täter genutzt wird, um sieh der Kontrolle zu entziehen, zu verstehen* Das kann zum Beispiel dann der Ball sein, wenn der Täter, in der Absicht den eigentlichen Grenzdurchbrueh zu Paß zu begehen, sich in einem Pahrzeugversteck möglichst nahe an die Grenze fahren läßt, um eventuellen Kontrollen zu entgehen* Der straf erschwerende Umstand gemäß § 213 (3) Ziffer 5 StGB ist dann erfüllt, wenn mindestens zwei Personen Zusammenwirken, um die DDR ungesetzlich zu verlassen* Die Anwendung dieses straf erschwer enden Umstandes verlangt Mittäterschaft gemäß § 22 (2) Ziffer 2 StGB. Auch das Zusammenwirken mit nicht schuldfähigen Jugendlichen bzw. mit zurechnungsunfähigen Personen erfüllt diese Tatbestandsalternative. Abschließend Ist gemäß § 213 (3) Ziffer 6 StGB der erschwerende Um- 12 - Gesetz über die Luftfahrt-Luftfahrtgesetz vom 27. Oktober 1983;
Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 11 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 11) Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zirnstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988, Blatt 11 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 11)

Dokumentation: Erfordernisse der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger wegen vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritts, Diplomarbeit Offiziersschüler Holger Zierstein (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-319/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-319/88 1988, Bl. 1-50).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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