Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 36

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 36 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 36); 000037 Dem Referatsleiter stehen in der Abteilung IX der Bezirksvferwaltung für Staatssicherheit Berlin folgende Informationen der Abteilung XIV über die Bedingungen des Vollzugs der Untersuchungshaft zur Verfügung: Welche Beschuldigten wollen den Untersuchungsführer, den Staatsanwalt oder den Rechtsanwalt sprechen? (Anlage XVIII) Welche Beschuldigten hatten Besuch von Angehörigen, vom Rechtsanwalt oder wurden vom Staatsanwalt gehört? Welche hatten Konsularsprechstunde? Welche wurden in andere Verwahrräume verwiegt? Welche waren beim Arzt, im HaftkraJ.’der in anderen medizinischen ЕіпгісНЕЩд," Welche Beschuldigten veipreigertendie Nahrungsaufnahme oder die Rr-.eішйe? (Anlage XIX) Welche В es clfu £d i gt fc§n wurden zu welchen Unter-suchungsfilöbn wann bis wann vorgeführt? (Anlage XXf-- dem Vorkommnis - Schriftliche Meldungen über Verstöße gegen die Hausordnung durch Beschuldigte oder andere besondere Vorkommnisse, die die Stationsposten wahrnehmen mit entsprechenden Vorschlägen zur Disziplinierung. (Anlage XXI) Terminwünsche des Rechtsanwalts für Sprechstunden mit Beschuldigten. Darüber hinaus erhält der Referatsleiter vom Staatsanwalt den Termin der Hauptverhandlung und Informationen über Anträge und Beschwerden des Rechtsanwalts und der Angehörigen und über Forderungen von Betrieben, unterhaltsberechtigten Personen und Gläubigern des Beschuldigten. Von der Haüptabteilung IX werden die Termine der Konsularsprecher für ausländische Beschuldigte mitgeteilt. Alle diese Informationen erhält der Referatsleiter mit verschiedenen Schriftstücken, von denen er einige an den Untersuchungsführer (Anlagen XVIII und XXI) und andere den anderen Referatsleitern der Abteilung weitergeben muß. (Anlage XIX) Aus dieser Situation entstand als Merkhilfe für den Referatsleiter das Ubersichtsblatt. (Anlage XXII) Die Bedeutung der einzelnen Eintragungen und der Informationsgehalt sind in der Anlage beschrieben. täglich - 1. 2. wöchentlichentsprechend 1 . -t 2.;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 36 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 36) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 36 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 36)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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