Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 34

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 34 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 34); WS-JHS-001 -352/79 34 0 0 0 0 3 Der Untersuchungsführer konnte durch seine eigene praktische Arbeit und durch den Vergleich mit den Erfahrungen anderer Genossen des Referats lernen, daß es ihm in der Untersuchungsarbeit hilft wenn er den Besucher- und Briefverkehr entsprechend der UHVO organisiert; wenn er dem Beschuldigten bei der Erstvernehmung nach der Belehrung über seine Rechte gern. §§ 61 und 91 StPO eine Erklärung (Anlage V) abnimmt; 4 wenn er rechtzeitig die gern. § 129 StPO vorgesehenen Fürsorgemaßnahmen veranlaßt; wenn er Beschwerden des Verhafteten zügig und mit Vorschlägen an die Dienstvorgesetzten weitergi Щ. wenn er über die Dienstvorgesetzten engwjpit de: zusammenwirkt und mit der Abteilung Dienst und mit anderen sanwalt ---dem Medizinischen ’sc&Anheiten zusammenar- vV. beitet und wenn er alle Maßnahmen z%ß}ufce#fsetzung der UHVO exakt im Untersuchungsvorgang dokumentiert; wenn er - kurz gesagt - die UHVO aktiv als Arbeitsinstrument nutzt, Diese ständige Einflußnahme auf die Untersuchungsführer erforderte vom Referatsleiter und seinem Stellvertreter, daß sie selbst fundierte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter erwarben, daß sie in der Einhaltung und Durchsetzung der Rechte und Pflichten beispielgebend waren und in Einzelfällen auch die vernehmungstaktische Nutzung demonstrierten. Es kam dadurch zu einer kritischen, schöpferischen Arbeitsatmosphäre im Referat und zu einer Qualifizierung der Zusammenarbeit der Dienstvorgesetzten. Insgesamt festigte sich in diesem Prozeß das Kollektiv des Referats. Die Durchsetzung der Erkenntnisse der Untersuchungsführer über die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Rechte und Pflichten der Verhafteten und ihre Wirkung auf das Aussagever-halten erfordert auch organisatorische Voraussetzungen und Maßnahmen zur Anleitung der Untersuchungsführer. Es muß beachtet werden, daß der Untersuchungsführer in der Regel mehrere Beschuldigte gleichzeitig in Ermittlungsverfahren bearbeitet und außerdem mehrere Verhaftete, deren Ermittlungsverfahren Anklageerhebung zum Staatsanwalt abgegeben wurden odegjjJ AR 8 zur OH;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 34 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 34) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 34 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 34)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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