Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 34

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 34 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 34); WS-JHS-001 -352/79 34 0 0 0 0 3 Der Untersuchungsführer konnte durch seine eigene praktische Arbeit und durch den Vergleich mit den Erfahrungen anderer Genossen des Referats lernen, daß es ihm in der Untersuchungsarbeit hilft wenn er den Besucher- und Briefverkehr entsprechend der UHVO organisiert; wenn er dem Beschuldigten bei der Erstvernehmung nach der Belehrung über seine Rechte gern. §§ 61 und 91 StPO eine Erklärung (Anlage V) abnimmt; 4 wenn er rechtzeitig die gern. § 129 StPO vorgesehenen Fürsorgemaßnahmen veranlaßt; wenn er Beschwerden des Verhafteten zügig und mit Vorschlägen an die Dienstvorgesetzten weitergi Щ. wenn er über die Dienstvorgesetzten engwjpit de: zusammenwirkt und mit der Abteilung Dienst und mit anderen sanwalt ---dem Medizinischen ’sc&Anheiten zusammenar- vV. beitet und wenn er alle Maßnahmen z%ß}ufce#fsetzung der UHVO exakt im Untersuchungsvorgang dokumentiert; wenn er - kurz gesagt - die UHVO aktiv als Arbeitsinstrument nutzt, Diese ständige Einflußnahme auf die Untersuchungsführer erforderte vom Referatsleiter und seinem Stellvertreter, daß sie selbst fundierte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter erwarben, daß sie in der Einhaltung und Durchsetzung der Rechte und Pflichten beispielgebend waren und in Einzelfällen auch die vernehmungstaktische Nutzung demonstrierten. Es kam dadurch zu einer kritischen, schöpferischen Arbeitsatmosphäre im Referat und zu einer Qualifizierung der Zusammenarbeit der Dienstvorgesetzten. Insgesamt festigte sich in diesem Prozeß das Kollektiv des Referats. Die Durchsetzung der Erkenntnisse der Untersuchungsführer über die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Rechte und Pflichten der Verhafteten und ihre Wirkung auf das Aussagever-halten erfordert auch organisatorische Voraussetzungen und Maßnahmen zur Anleitung der Untersuchungsführer. Es muß beachtet werden, daß der Untersuchungsführer in der Regel mehrere Beschuldigte gleichzeitig in Ermittlungsverfahren bearbeitet und außerdem mehrere Verhaftete, deren Ermittlungsverfahren Anklageerhebung zum Staatsanwalt abgegeben wurden odegjjJ AR 8 zur OH;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 34 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 34) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 34 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 34)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei für die Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen, rechtlich relevanten Handlungen. Die rechtlichen Grundlagen und einige grundsätzliche Möglichkeiten der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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