Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 27

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 27); WS-JIiS-OOl-352/79 27, 000028 ihm durch gewissenhafte Aufklärung der Straftat zu helfen, sein Verhalten zu ändern und sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern . Auch das Engagement des Untersuchungsführers auf Beschwerden des Beschuldigten über die Bedingungen des Vollzugs der Untersuchungshaft zur Änderung von Beschwerlichkeiten für den Beschuldigten oder zum Nachweis der Unrechtmäßigkeit seiner Be-schwerde verstärken das Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zum Untersuchungsführer. Es ist wichtig, daß defremsuchungs-führer immer über die Bedingungen, unter "rgßi'n" Beschul- digter in der Untersuchungshaftans-Ä lebt;6rie er sich in der UHA verhält und welche Sorgen er heSfs;%fifrmiert ist und darüber 4bP V v rechtzeitig mit dem Beschuldigten spricht. Eingedenk von Irr-tümern des Beschuldigtjfehk©der von Provokationen ist es ungünstig, wenn der Untersuchungsführer nur auf Grund der Mitteilungen des Beschuldigten eine Änderung verspricht. Es ist besser, dem Beschuldigten zu sagen, der Untersuchungsführer werde die Angelegenheit prüfen lassen. Das muß er dann auch wirklich tun. Bei entsprechend der UHVO unbegründeten Forderungen des Beschuldigten kann der Untersuchungsführer dem Beschuldigten klar sagen, daß er sich erkundigt und die Unrechtmäßigkeit der Forderung festgestellt habe. Trotzdem muß im Interesse der Feststellung der Wahrheit nicht jede unberechtigte Forderung zurückgewiesen werden? im Gegenteil, manchmal kommt man gerade erst zum Ziel, wenn eine unberechtigte Forderung erfüllt wird, dem Beschuldigten aber gesagt wird, daß er kein Recht auf die Erfüllung seiner Forderung habe, sondern es sich um eine Großzügigkeit des Untersuchungsorgans handle. Ein Beschuldigter, der als Organisator mit weiteren Personen einen Terroranschlag durchgeführt hatte, war zunächst nicht bereit, darüber konkrete Aussagen zu machen. Während er in den Vernehmungen ruhig und höflich war, forderte er in der UHA seine Mittäter auf, falsch auszusagen und die Aussagen zu verweigern. Er verständigte sich mit ihnen, indem er aus dem Fenster rief, an die Wand klopfte und durch die Abflußrohren sprach. Den Ermahnungen der Mitarbeiter der Abteilung XIV begegnete er mit Beschimpfungen und provokatorischem Ungehorsam. Verschiedene Disziplinarmaßnahmen entsprechend der UHVO führten nicht zu seiner Disziplinierung.;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 27) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 27)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X