Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 22

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 22 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 22); WS-JHS-001 -352/79 22 "Jede Aussage des Beschuldigten muß genauestens gewürdigt werden, da sie - gleich ob Geständnis oder Verteidigungsvor- bringen - aus den unterschiedlichsten Gründen ganz oder teilweise falsch sein kann." 7) 000023 Diese Würdigung beginnt bereits in der Vernehmung des Beschuldigten und bildet den Inhalt der gesamten Beweisführung, zu der das Untersuchungsorgan gern §§ 8 und 22 StPO gesetzlich verpflichtet ist. Die Untersuchungstaktik xst immer auf die Fes illung 'der Wahrheit gerichtet. Sie ist die aktive ч?я*а der Ein- stellungsbi'ldung des Beschuldigtepber a lie''Fragen, die auf sein Aussageverhalten Einf 1 uBttiabenѵдЗиrch geschickte Argumente des Untersuchungsführers1 entscheidend ist dabei, daß der Beschuldigte die EinsifiDildet und festigt, daß das Gesetz der Maßstab für richtiges Verhalten ist, daß das Gesetz für alle ohne Ausnahme gilt, daß er persönlich die Verantwortung für seine Gesetzesverletzung tragen muß und daß epkünftig von sich aus die Gesetze einhält. Diese Einstellung des Beschuldigten soll an-halten während des gesamten Ermittlungsverfahrens, während der gerichtlichen Hauptverhandlung und über die Zeit des Strafvollzuges und der Wiedereingliederung. Diese Einstellung führt dazu, daß der Beschuldigte zum Untersuchungsführer Vertrauen gewinnt und sich ihm bedingungslos offenbart. Es geht bei der Untersuchungstaktik nicht um ein Überrumpeln oder Täuschen des Beschuldigten, sondern um die Erringung seines Vertrauefts oder seines Respekts. Der Beschuldigte soll den Untersuchungsführer als Vertreter der Staatsmacht sehen, der beauftragt ist, die Strafsache mit dem Beschuldigten zu klären und im Rahmen der Untersuchung solche Voraussetzungen zu schaffen, die bei der entsprechenden Bereitschaft des Beschuldigten weitere Straftaten verhindern. Die Einstellung des Beschuldigten zum. Untersuchungsführer und damit sein Aussageverhalten werden aber auch sehr stark von der Erkenntnis des Beschuldigten beeinflußt, daß sich der Untersuchungsführer vom Beschuldigten nicht belügen läßt und daß er viele Möglichkeiten hat zu verhindern, daß der Beschuldigte seine Pachte mißbraucht und die Wahrheit verschleiert. 7) Lehrbuch "Strafver fahrensrecht" Seite 1S7 . ! SS‘J;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 22 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 22) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 22 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 22)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen zur vorbeugenden Verhinderung derartiger Vorkommnisse, insbesondere der Teilnahme von jugendlichen mit den anderen zuständigen operativen Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die größten Schwächen in der der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und der Klärung der präge. Wer ist war? insgesamt bestehen. In die pläne der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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