Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 20

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 20 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 20); WS-JHS-001 - 352/79 Das führt dazu, daß diese Mittel in gesundheitlich begrün Fällen durch Angehörige mitgebracht werden und durch die Mitarbeiter der Abteilung XIV kontrolliert werden müssen. Außerdem beschwerten sich Verhaftete beim Untersuchungsführer, daß sie sich gegenüber anderen Verhafteten benachteiligt fühlen. Das störte das Aussageverhalten erheblich. Deshalb wird bereits seit längerer Zeit von der Abti%irig IX gefordert , das jetzige sehr beschränkte Angoj%}!rper-pflegemitteln (Creme und Feinseife) so zu , daß alle in Geschäften der DDR erhältlichegperpflgemittel wie Haarwasch- und -pflegemittel und %оСІп Seife und Hautcremes in für die Sicherheit Af&t Äntffeiäkuchungshaftanstalt ungefährlicher Verpackung (z.B. keinelpSeesgefäße) entsprechend dem Wunsch der Verhafteten durch die Untersuchungshaftanstalt beschafft und verkauft werden. Das konkrete notwendige Sortiment könnte gemeinsam mit dem Arzt festgelegt werden. Eine mögliche Überlastung der jetzt in der Abteilung XIV mit der Organisierung des Einkaufs, der Effektenverwaltung und der Aufnahme beauftragten Mitarbeiter stand der Verwirklichung dieser Forderung bisher entgegen. Durch die strikte Einhaltung der Rechte und Pflichten des Verhafteten wird - wenn auch nicht allein dadurch - in diesem zur Festigung der Einstellung beigetragen, daß das Gesetz für den Verhafteten und für die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans gleichermaßen gilt, daß die Straftat des Verhafteten das Gesetz verletzt hat und gründlich auch mit seiner Mitwirkung aufgeklärt werden muß und daß es für ihn jetzt und in Zukunft am besten ist, sich an das Gesetz zu halten, weil Gesetzwidrigkeiten nicht geduldet werden. о BS,U 0 0 01)21 eten;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 20 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 20) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 20 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 20)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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