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Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten 1979, Seite 12

Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 12); WS-JHS-001 -352/79 Vollzug der Untersuchungshaft Beziehungen zum Beschuldigten halten, das Bestreben des Beschuldigten, als wichtigster mitge-staltender Verfahrensbeteiligter an der Feststellung der Wahrheit mitzuwirken, wecken und in jeder Hinsicht fördern. äsnasftung ehindert die Die Untersuchungshaft ist für den Beschuldigten, der erstmalig in Haft ist, eine Ausnahmesituation, eine rigorose Änrig seines bisherigen Lebens. Die dadurch mögliche Konfroni des Beschuldigten gegenüber dem UntersuchunGÖitge Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren erheblich. Es ist notwendig, diese Haltung desphuldigten möglichst von vornherein zu verhindern odej.eil,s,#;?u überwinden, um die Mit- wirkung des Beschuldigte' aWahrheitsf indung zu erreichen und von ihm Aussagen zugerltelten, die für die operativen Interessen des MfS wichtig sind., Die konkreten Bedingungen des Vollzugs der Untersuchungshaft können diese Bestrebungen des Untersuchungsführers wesentlich unterstützen. Der Beschuldigte muß sich einerseits den ihm mit der Hausordnung der Untersuchungshaftanstalt und durch die Weisungen des Staatsanwalts auferlegten Beschränkungen fügen und bekommt gleichzeitig andererseits demonstriert, daß seine in der Strafprozeßordnung, in der UHVO und in der Hausordnung verankerten Rechte durch die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans pünktlich respektiert werden. Die Glaubwürdigkeit des Untersuchungsführers und seiner Argumente, mit denen er den Beschuldigten zu wahrheitsgemäßen Aussagen veranlassen will, werden gegenüber dem Beschuldigten wesentlich unterstützt, wenn dieser durch den streng nach den Rechtsvorschriften gestalteten Vollzug der Untersuchungshaft die Gesetzlichkeit,die Autorität des Untersuchungsorgans und die Achtung der Menschenwürde in den Vollzugsbedingungen der Untersuchungshaft selbst erlebt . Die Untersuchungshaftbedingungen nehmen deshalb in der Leitungstätigkeit der Abteilungen IX und XIV und in ihrer Zusammenarbeit einen großen Raum ein. Es geht dabei nicht nur um eine Zusammenarbeit in prinzipiellen Fragen, sondern um die Durchsetzung der UHVO und um ein einheitliches Auftreten in jedem einzelnen Ermittlungsverfahren und gegenüber jedem einzelnen Beschuldigten. I коріб iziStü;
Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 12) Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 12)

Dokumentation: Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sich aus der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) ergebenen Rechte und Pflichten inhaftierter Personen und deren untersuchungstaktischer Nutzung in der Vernehmung von Beschuldigten, Diplomarbeit Hauptmann Peter Wittum (BV Bln. Abt. HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-352/79, Potsdam 1979 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-352/79 1979, S. 1-72).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, . Die sich ergebenden Aufgaben wurden nur in dem vom Gegenstand des Forschungsvorhabens bestimmten Umfang in die Untersuchungen einbezogen.

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