Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird 1989, Seite 46

Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 46 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 46); WS XHS üQGi-237/89 000051 m Zur Abgrenzung der vorgeschlagenen rechtlichen Lösung ist folgendes anzumsrkent Sind Handlungen, die vom § 100 StGB in beschriebener Weise erfaßt werden sollen, auf die Herstellung eines Anwerbungs-verhältnissee zu einem Geheimdienst ausgerichtet, so liegt auch hier Vorbereitung oder Versuch zur agenturischen Spionage gemäß § 98 StGB vor Tatmehrheitlich kommen die §§ 100 und 98 StGB zur Anwendung, wenn die unterstützenden Handlungen gegenüber der Agentur geleistet wurden, ohne daß zu diesem Zeitpunkt ein Anwerbungsverhältnis mit diesen Handlungen angestrebt war, dieses jedoch später hergestellt wurde.(durch weitere Handlungen!).' Auf ein, die umfassende Lösung des Problems der Beihilfe und möglicher Alternativen zur bisherigen Rechtspraxis behinderndes Faktum ist an dieser Stelle hlnzuweisen Einerseits sollen entsprechend den hier unterbreiteten Vor-schlägenjalle nach der Anwerbung des Spions erfolgten unterstützenden Handlungen, die Unterstützungen zu Tatbeiträgen innerhalb des Werbungsverhältnisses einer Agentur darstellen, als selbständige Straftatbestände erfaßt werden Oie Vorteile wurden benannt Andererseits ergibt sich wenn eine Person Unterstützung im Sinne einer Rat- und bzw* oder Tathilfe zum Sammeln Verraten, Ausliefern oder Zugämglichmachen geheimzuhaltender Informationen für einen gemäß § 97 (1) StGB tätigen Spion leistet daß sie strafrechtlich verantwortlich ist wegen Beihilfe zur Spionage gemäß § 22 (2) 3 i V. m § 97 StGB, Die Mindeststrafe beträgt dann 5 Dahre Freiheitsentzug1 1 In diesen Fällen ist zwar die Anwendung außergewöhnlicher Strafmilderung entsprechend der Voraussetzungen des § 22 (4) StGB möglich, geht aber am Wesen der Sache vorbei;
Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 46 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 46) Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 46 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 46)

Dokumentation: Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird, Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 1-57).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Die Inhaftierten sind bei der Aufnahme in die Untersuchungshaft-anstaltan auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Pflichten und Rechte zu belehren.

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