Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird 1989, Seite 31

Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 31 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 31);  000036 WS IHS oOOl -287/89 Bei diesen zuletzt genannten Beispielen süssen in Jedes einzelnen Fall umfassend die Motiv- und Kenntnlslege bezogen auf di© agenturische Tätigkeit des Spions seitens der unterstützenden Person, deren konkreten Handlungsumstände, persönlich-keitsspezifische Merkmale, vor allem psychischer Art, geprüft werden* So kam es beispielsweise zu unterstützenden Handlungen eines Ehepartners, da dieser gegenüber dem Spion von seiner Persönlicbksitsstruktur her diesem stark unterlegen bzw. von diesem stark abhängig war. Diesen Handlungen gingen kaum Überlegungen bezüglich der damit unterstützten Tatbeiträge und der daran geknüpften Ziele voraus. Solche Unterstützungshandlungen erfolgten aus einer gewissen Hörigkeit und Gewohnheit heraus und ließen nicht erkennen, daß der Unterstützende ein© Entscheidung gefällt hatte, die einer Zustimmung zur Zusammenarbeit mit einem imperialistischen Geheimdienst glsichkommt 01® Qualität auftragsgemäßen Handelns in arbeitsteiliger oder eigenständiger Weise wird dann nicht erreicht. Deshalb liegt in den oben genannten Beispielen kein schlüssiges Verhalten vor, und es muß nach anderen rechtlichen Möglichkeiten gesucht werden, die das Wesen dieser Handlungen erfassen. Das betrifft ebenso sogenannte Einzelhandlungen, mit denen die Tätigkeit angeworbener Spione unterstützt wird. Dabei wurden einmalige (siehe 1*1.2., 1.1.3., .-.„und, 1.1.13.) bzw. über einen Zeitraum von mehreren Bahren verteilte Einzelhandlungen begangen (1.1 IG. ,1.1*4 , 1*1.3., 1.1.6. 1.1.11.), die weder Regelmäßigkeit noch Bindung an gehelmdienstliche Aufträge durch antragsgemäßes Handeln der unterstützenden Person und damit eine Eingliederung im Sinne agenturischer Spionage begründen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, daß die Tatintensität und die Gesellschaftsgefährlichkeit solcher Unterstützungshandlungen, die keine Integration durch schlüssiges Verhalten darstellen, durchaus erheblich sein können.;
Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 31 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 31) Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 31 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 31)

Dokumentation: Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird, Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 1-57).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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