Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird 1989, Seite 15

Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 15); WS IHS oQOl-287/89 0-00020 15 1.3, Problerafälle, di© keine generell© Zuordnung zur Integration oder Nichtintegration durch unterstützendes Handeln ermöglichen 1.3.1. Der Ehepartner eines Spions (beide DDR-Bürger) bedankte sich postalisch für insgesamt sieben Pakete des Geheimdienstes bei einem in der BRD lebenden Verwandten, der als Deckadresse fungierte. Sie wollte damit einen privaten Charakter dieser Sendungen Vortäuschen und den eigentlichen gehelmdienstlichen Hintergrund verschleiern, 1.3.2, Die Frau eines Spions (beide BRD-Bürger) reiste innerhalb von 8 Dahren lömal ln Kenntnis der Spionagetätigkeit des Ehemannes mit diesem in die DDR ein, um diese Reisen bewußt als Fainilienbesuche zu tarnen, 1.3.3. Eine Ehefrau bewahrte alle in der DDR während ihrer Besuchsaufenthalte erhaltenen Quittungen und Zahlungsbelege auf, nachdem sie von ihrem Hann (beide BRD-Bürger) darauf aufmerksam gemacht wurde, daß er bei seinen geheimdienstlichen Treffs nach Vorlage dieser Rechnungen alle bei den DDR-Fahrten entstandenen Kosten als Spesen zurückerstattet bekäme. Vor jedem Treff des Spions mit dem Geheimdienstmitarbeiter gab die Frau die besagten Rechnungen dem Ehemann. 1.3.4, Die Ehefrau eines Spions (beide BRD-Bürger) - beteiligte sich an insgesamt 24 als Pamillentreffen ausgegebenen DDR-Reisen, von denen sie wußte, daß dabei Spionage-Fahrten des Ehemannes für einen Geheimdienst realisiert werden. Sie nahm bei diesen Fahrten in Kauf, daß Umwege, die an Militärobjekten vorbeiführten, gefahren wurden, damit ihr Mann Spionageaufträge erfüllen konnte.;
Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 15) Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 15)

Dokumentation: Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird, Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 1-57).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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