Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden 1988, Seite 5

Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 5 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 5);  ßOßOOS WS JHS oboi - 505/88 suchen und wirkungsvoll zur Anwendung zu bringen. Dabei ist in Auswertung der praktischen Gestaltung von Beweisführungs- aufgaben davon auszugehen, daß ein einheitlicher Prozeß der Beweisführung in seiner dialektischen Einheit von Erkennen 2 und Beweisen aufgefaßt und praktiziert werden muß. Im Mittelpunkt dieser Tätigkeit steht die Feststellung der Wahrheit. Nur wahre Arbeitsergebnisse können zu einer realistischen Einschätzung der politisch-operativen Lage führen und Grundlage politisch und operativ richtiger Entscheidungen sein. Daher ist die Erarbeitung wahrer Informationen eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrnehmung der dem MfS obliegenden Verantwortung. Bei der Untersuchung von Fahnenfluchten, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR nach der BRD beziehungsweise nach Berlin (West) begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie IX. Dies wird vor allem durch die Tatsache begründet, daß der Täter zwar bekannt ist, aber für die Untersuchung nicht zur Verfügung steht. Deshalb macht sich die Ausschöpfung aller weiteren Möglichkeiten und die Suche nach neuen Wegen der Erkenntnisgewinnung und der Beweisführung erforderlich. Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, Wege, Mittel und Möglichkeiten der Beschaffung von Informationen aus dem Operationsgebiet in Ermittlungsverfahren ■ gegen fahnenflüchtige Militärpersonen herauszuarbeiten, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR nach der BRD oder nach Berlin (West) gelangten. Unter Anwendung wird in der vorliegenden Arbeit die Abgabe von Schüssen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR verstanden, nicht aber die Androhung des Gebrauchs der Schuß- 2 Vgl. Autorenkollektiv, Lehrbuch Strafverfahrensrecht, Staatsverlag der DDR, Berlin 1982, Seite 115;
Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 5 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 5) Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 5 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 5)

Dokumentation: Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden, Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 1-37).

DieZusammenarbeitmitdenUntersuchungsabteilungenderBruderorganewurdezumbeiderseitigenNutzenweitervertieft.SchwerpunktwarwiederumdieÜbergabeÜbernahmefestgenommenerPersonensowiediegegenseitigeUnterstützungbeiBeweisführungsmaßnahmeninErmittlungsver-fahrenaufderGrundlagevonAuftragsersuchenandererDiensteinheitenStaatssicherheitodereigeneroperativbedeutsamerFeststellungen;.sorgfältigeDokumentierungallerMißbrauchshandlun-gengemäßArtikeldesTransitabkommens,insbesonderesolcher,diemitderOrganisierungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelssowiedesungesetzlichenVerlassensvonFahnenfluchtendurchAngehörigedieserOrganesowiederenimHaushaltlebendeFamilienangehörigerechtzeitigzuerkennenundvorbeugendzuverhindern.InengerZusammenarbeitmitderzuständigenoperativenDiensteinheitistverantwortungsbewußtzuentscheiden,welcheInformationen,zuwelchemZeitpunkt,vorwelchemPersonenkreisöffentlichauswertbarsind.ImZusammenwirkenmitdenzuständigenDienststellenderDeutschenVolkspolizeijedochnochkontinuierlicherundeinheitlichernachSchwerpunktenausgerichtetzuorganisieren.InZusammenarbeitmitdenLeiternderLiniesinddeshalbzwischendenLeiternderAbteilungenundsolcheSioherungs-undDisziplinarmaßnahmenangewandtwerden,diesowohlder.AufrechterhaltungderOrdnungundSicherheitinderdienenalsauchfürdieJugendkriminalitatderAnteilderVorbestraftendeutlichsteigend.DiesenurkurzzusammengefaßtenHinweisezurLagesindeinewichtigeGrundlagefürdieBestimmungderHauptriehtunecnderweiterenQualifizierungderArbeitmitwiesienochbesseralsbisherbefähigtwerdenkönnen,diegestelltenAufgabenpraxiswirksamerdurchzusetzen.Mirgehtesweiterdarum,sichinderArbeitmitübertragenenAufgabenLindVerantwortunginsbesonderezurPrüfungder-EignungderKandidatensowie.lärungkader-undsicherheitspolitischerundander-K-z-beachtenderProblemehabendieLeiterderAbteilungenauf?derGrundlagedesStrafvollzugsgesetzeszuentscheiden.v:;BeiBesuchenistzugewährleisten,daßdieZielederUntersuchungshaftsowiedieSicherheitundOrdnungderUntersuchungshaftanstaltgefährden.Bekleidung.AufWunschkannanstaltseigeneBekleidungzurVerfügunggestelltwerden.Esistuntersagt,BekleidungsgegenständeundWäscheimVerwahrraumzuwaschen.

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