Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden 1988, Seite 24

Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 24 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 24); - 24 führung.der Untersuchungsorgane der DDR zweifelsfrei widerlegt und die vom Täter vorsätzlich, herbeigeführte Tötung in . der in Abwesenheit des durchgeführten gerichtlichen Haupt Verhandlung in der DDR rechtskräftig bewiesen werden. \ Im Verfahren gegen den Fahnenflüchtigen®®®, der versucht hatte, seinen Postenführer durch zwei Feuerstöße zu töten, erlangte die pDR im Rahmen der Auslieferungsverhandlungen durch mündliche Mitteilungen des beauftragten Staatsanwaltes der BRD Informationen über Aussagen des Täters in der BRD. Im Zusammenhang mit der von den Justizorganen der-BRD erhobenen Forderung nach der Übergabe von Beweismitteln aus der DDR wurden drei beglaubigte Kopien von Beschuldigtenvernehmungen des®®® aus der BRD übersandt. Auch hier zeigte sich, daß der Straftäter seine Schuld durch Falschaussagen abzuschwächen versuchte. Er behauptete, ohne Tötungsabsicht ausschließlich auf die Beine seines Postenführers gezielt geschossen zu haben. Daraus ergaben sieh be- ■ sonders hohe Anforderungen für eine qualifizierte Beweisführung seitens der DDR. In einem Gutachten, welches Eingang in das Beweiserhebungsverfahren gegen ®H®®k vor dem Bezirksgericht Leipzig fand, konnte diese Schutzbehauptung des Täters widerlegt werden. Es wurde durch ballistische und gerichtsmedizinische Sachverständigengutachten eindeutig festgestellt, daß®® den ersten Feuerstoß auf die Körpermitte des stehenden Opfers abgegeben hatte und der zweite dessen Beine traf. Entsprechend dem unter Punkt 1 der Arbeit dargelegten Gesichtspunkt, in der BRD beziehungsweise in Berlin (West) die Bestrafung der fahnenflüchtigen Mörder zu erreichen, ergibt.- sich für die DDR-Justizorgane die Notwendigkeit der Übergabe von Beweismitteln an'die dortigen Justizorgane. Zu beachten ist dabei, die an die BRD beziehungsweise an Berlin (West) zu übergebenden Beweismittel in einer solchen Form auszugestalten, daß sie den dortigen strafprozessualen Bestimmungen entsprechen, um den Verdacht der;
Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 24 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 24) Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 24 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 24)

Dokumentation: Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden, Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 1-37).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben auszuschöpfen. Zu beachten ist jedoch, daß es den Angehörigen Staatssicherheit nur gestattet ist, die im Gesetz normierten Befugnisse wahrzunehmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X