Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden 1988, Seite 16

Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 16 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 16); -16- WS JHS oC oi 88 Beziehungen der Betreffenden zu Feinddienststellen und -Organisationen sowie ihre sonstigen Handlungen und Verhaltensweisen, die für die weitere operative Bearbeitung von Bedeutung sein können. Dazu gehören Feststellungen über erfolgte Inhaftierungen, polizeiliche Untersuchungen, ■gerichtliche Verhandlungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen sowie Informationen über Wohnsitze und berufliche Tätigkeiten und Rückverbinduhgen ' der fahnenflüchtigen Mörder. Der Einsatz von IM zur Bearbeitung solcher Straftäter im Operationsgebiet gestaltet sich in der Praxis außerordentlich schwierig. Dies liegt vor allem darin begründet, daß die Bearbeiteten ständig bestrebt sind, sich durch entsprechendes Verhalten der von ihnen vermuteten Kontrolle durch das MfS zu entziehen. Vorliegende Erkenntnisse der Hauptabteilung I/Äußere Abwehr besagen, daß die Täter in der BRD häufig Wohnsitz und Arbeitsstellen wechseln sowie weitgehend soziale Kontakte und Bindungen vermeiden. Parallel zum Vorgehen der Mörder zeigen ihre in der DDR verbliebenen Angehörigen Verhaltensweisen, die darauf gerichtet sind, den Sicherheitsorganen der DDR die ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen über den Täter beziehungsweise die Straftat vorzuenthalten. Aufgrund dieser operativen'Ausgangslage erfordert das Heranführen von IM an die operative Bearbeitung des Täters im Operationsgebiet einen enormen Arbeits- und Zeitaufwand. Dies beginnt bereits mit der Ermittlung des Aufenthaltsortes nach erfolgter Strafverbüßung in der BRD. Der Doppelmörder zum Beispiel änderte nach seiner Haftent- lassung bisher dreimal' seine Wohnanschrift sowie insgesamt fünfzehnmal die Arbeitsstelle, was durch operative Erkenntnisse belegt ist. Der Aufenthaltsort des Mörders WM konnte trotz umfangreicher operativer Maßnahmen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Daraus ergibt sich, daß die Möglichkeit der Verbindungsaufnahme der IM zu den Bearbeiteten in der BRD stark erschwert beziehungsweise;
Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 16 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 16) Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 16 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 16)

Dokumentation: Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden, Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 1-37).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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