Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens 1982, Seite 6

Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 6 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 6); 'BbtCT 000006 WS-JHS oooi 6 In der "Gemeinsamen. Anweisung über die Burefaführung der -Untersuchungshaft" vom 22. Mai 1980 - nachfolgend UHVO genannt - ist weiterhin festgelegt, daß di© Untersuchungshaft in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Staatssicherheit vollzogen wird.2) Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen XIV des MfS mit der Vahmehraung der in den UHVO geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane des MfS (Diensteinheiten der Linie IX) Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden Als verantwortliches Organ des MfS für den Vollzug der Untersuchungshaft haben die Abteilungen XXV konsequent die in der UHVO festgelegten und exakt geregelten Aufgaben durohzuse tzen. Das betrifft insbesondere - die sichere Verwahrung, die Versorgung und Betreuung der Inhaftierten und - die ständige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Vollzugseinrichtung. Da die Abteilung XIV gleichzeitig politisch-operative Dienst-elnheit des MfS ist, besteht die M&gliobkeit und Notwendigkeit, diese Aufgaben unter Berücksichtigung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung des MfS bzw. einzelner Diensteinhelten durehzuführen. Damit wird deutlich, daß die Tätigkeit der Linie XXV eingeordnet ist und sein muß in die politisch-operative Tätigkeit des gesamten Ministeriums zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen;
Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 6 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 6) Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 6 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 6)

Dokumentation: Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens, Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 1-52).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes zu erfolgen.

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