Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens 1982, Seite 31

Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 31 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 31); WS-JHS O001-31V82 Blatt 31 j 000031 versuchen oder tätlichen Angriffen von festgenommenen Per sonen gegen unsere Mitarbeiter weitestgehend vorgebeugt wird. Des weiteren ist durch die operativen Mitarbeiter bei der Festnahme und Überführung von Personen in die UHA dafür Sorge zu tragen, daß festgenosmiene Personen kein Beweismaterial vernichten bzw. beiseitesohaffen und sich nicht duroh Einnahme mit geführt er Medikamente gesundheitliche Schäden zufügen bzw. im Ernstfall dem Strafverfahren entziehen können. Es kann hier nicht Aufgabe sein, die vielfältigsten Ver-steokmöglichkelten darzulegen und die duroh die Linie XIV angewandten Mittel und Methoden zum Auf finden versteckter Gegenstände und Beweismat er lallen zu erläutern. Wichtig 1st jedoch zu wissen, daß duroh eine gründliche Durchsuchung der inhaftierten Personen sowie der mitgeführten Gegenstände und Sachen die Sicherung aller für das Strafverfahren bedeutsamen Beweismittel zu garantieren und gleichzeitig zu sichern ist, daß Inhaftierte nicht im Besitz unerlaubter Gegenstände bleiben, mit denen sie in der Lage wären, Angriffe gegen das Leben und die Gesundheit der Angehörigen der Linien XIV und IX sowie anderer Personen zu unternehmen oder sich duroh andere Handlungen der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. Bel allen Durchsuchungen ist prinzipiell zu beachten, daß Handlungen des durchsuchenden Mitarbeiters und alle Reaktionen der inhaftierten Person genauestens beobachtet werden und der Durchsuchende von einem zweiten Mitarbeiter abgesiohert wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich u. a. auch daraus, daß die Inhaftierung einer Person, ihre Einlieferung in eine UHA des MfS sowie die durohzufUhrende Körperdurchsuohung eine schwerwiegende Zwangsmaßnahme darstellt, die - so beweist die Praxis - bei den betreffenden Personen vielfältige und nicht immer voraussehbare psychische Reaktionen auslöst, deren Palette von depressiven Erscheinungen bis zu aggressiven, gewalttätigen Handlungen reicht.;
Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 31 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 31) Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 31 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 31)

Dokumentation: Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens, Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 1-52).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur vorbeugenden Schadensabwendung und zum erfolgreichen Handeln in Gefährdungssituationen und bei Gewaltvorkommnissen zu befähigen und zum Einsatz zu bringen.

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