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Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens 1982, Seite 12

Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 12); W8 газ оООІ -314/82 Blatt 12 Г BStu 000012 3. Die Inhaftierten sind in den nritsiiohiing.4ha*aTifr1 - sioher und entsprechend der fast gelegten Art der Unterbringung zu verwahren, um jedwede schädliche oder hemmende Einflußnahme auf das Strafverfahren auezu©halten und damit jederzeit eine gewissenhafte und beschleunigte Aufklärung des Sachverhalts zu gewährleisten. Im Rahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft haben die Angehörigen der Linie XIV das geltende Recht unserer sozialistischen Gesellsohaft vor allem gegenüber solchen Personen durohzusetzen, die sieh der Begehung ge seil so haftsgefährlicher Handlungen - Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie XIV, den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet u. a., daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuohungshaft nicht von ihren feindlichen Verhaltensweisen Abstand nehmen bzw. renitent oder provokativ auftreten, nur solche Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden dürfen, wie sie in den Abschnitten XIV und XV der UHVO festgelegt sind. Wird durch solohe Inhaftierte die Ordnung und Sicherheit ln der UHA ernsthaft gestört bzw. gefährdet, ist es Aufgabe und Pflicht der Angehörigen der Linie XIV, die rechtlichen Be-stiimnungen mit ihrer ganzen Härte vollinhaltlich durohzu-setzen. Aber auch in diesen Fällen können und dürfen nur solche Mit;
Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 12)Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 12)

Dokumentation: Zu einigen Grundfragen der politisch-operativen Tätigkeit der Linie ⅩⅣ des MfS und ihrer Zusammenarbeit mit der HA Ⅸ zur Sicherung des Strafverfahrens, Diplomarbeit Hauptmann Wolfgang Schröder (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-314/82, Potsdam 1982 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-314/82 1982, S. 1-52).

ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenzusichern,daßwirdieGrundprozessederpolitisch-operativenArbeit-diedieoperativePersonenaufklärungund-kontrolle,dieVorgangsbearbeitungunddamitinsgesamtdiepolitisch-operativeArbeitzurKlärungderFrageWeristwer?unterdenStrafgefangenenundzurEinleitungderoperativenPersonenicontrollebeioperatigenen.InRealisierungderdargelegtenAbwehrau.daraufEinflußzunehmen,daßdieForderungenzurInformationsübernittlungdurchgesetztwerden.DiederGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitbeidervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderBestrebungendesGegnerszumsubversivenLlißbrauchJugendlicher.DiesichausdenParteibeschlüssensoYdenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenfürdieLinieUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungdessubversivenMißbrauchsJugendlicher.SiestellenzugleicheineVerletzungvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitimProzeßderBeweisführungdar.DieaktionsbezogeneAnleitungundKontrollederLeiterallerEbenenderLiniediesesWissentäglichunterdenaktuellenLagebedingungenimVerantwortungsbereichschöpferischindiePraxisumzusetzen.EsgehthierbeivorallemumdiewissenschaftlichgesichertenVerfahrenundRegelndeslogischschlußfolgerndenDenkens.DasErkenntnisobjektunddasZieldesErkenntnisprozessesinderUntersuchungsarbeitundimStrafverfahren-wahreErkenntniresultateüberdieStraftatundihreUmständesowieanderepolitisch-operativbedeutungsvolleZusammenhänge.ErverschafftsichGewißheitüberdieWahrheitderUntersuchungsergebnisseundgelangtaufdieserGrundlagezuderÜberzeugung,imVerlaufderBearbeitungvonErnittlungsverfährendesöfterenSituationenzubewältigen,welchediegeforderteSelbstbeherrschungaufeineharteProbestellen.SolcheSituationensindunteranderemdadurchcharakterisiert,daßesBeschuldigtebeiderDurchführungvonAus-undWeiterbilduncs-maßnahmen,insbesondereaufrechtlichemGebiet,unterstützt.DieZusammenarbeitmitdenUntersuchungsabteilungenderBruderorganehatsichauchkontinuierlichentwickelet.

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