Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 95

Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 95 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 95); t Soja4regi'ti{ / * /ltyve.ru'nq $ " *2 / lb / iy / 3S I b't fe/nieo ß*tUuoToatofe &? 32/33 fUWd . j. Af/f f'/ 3V?o it*** i& 3i /Sr XilrviJ'igyjfe t fr*!*. Af/a£ =~ IS( ci(ff 9 b *$ S, ff vWvi : /, 3 &t S JC'Ct'idhynJUts Sc'i/tuWi &?£*# jtsof ff? f.Vkoeui Cty?d 0 0 sf ■?■ - jf - i ; ; : : : ' j ; 9S, j i !:’ i i ■ 'UJtoJ - ut%0 QChtJtX-t op. I&C.O'SU £#***- £ v S/coerrp- 6k*iiqjen 32~3fy ft“ fi i : j" r; j * ' j "= ' r ' li-St %-i1 V ' ’ faboSvSl&t-Qf*' i T&rnO/iorJ c/*r V l&ge.*? 4 2/S3 ~7ur-'i4*Tji}lsi{jtr~,e?/£ W/J- r-.Py, sf} £?' SS. i e 2s S2~ s“? iii o~v WioJ $fM i i * i i ;. - J ; j \. ; i. ?uf. *Uiö£“l W*\ ur & j SS, 6P AH ~ A Sf/sfSS-6i/ * V3 I f ! i j ; I- I 1 ; 1 ; : I I;
Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 95 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 95) Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 95 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 95)

Dokumentation: Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit (Entwurf mit handschriftlichen Korrekturen) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), 22. Hochschulfernstudienlehrgang, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 1-112).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet, Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte außerhalb der Untersuchungshaftanstalten. Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den vorgenannten dominierenden Richtungen in einem erheblichen Maße von den Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten abhängig. Zur Rolle und Bedeutung von Kommunikations- und Bewegungs-möglichkeiten der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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