Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 51

Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 51 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 51); i. 7 V, t(/ Um eine Oe-fStii-dimg der Sicherheit "’der Untersuchungshaften- auszuschließenwurden konkrete Maßnahmen L utwTgrQärn zur Sicherung des Schwerpunktes festgelegt. So wurde die Baustelle eingezäunt und durch das Anbringen von Scheinwerfern ausgeleuchtet. Gleichzeitig wurde ein zusätzlicher Postenbereich festgelegt und ständig durch Sicherungsposten besetzt. Der Postenbereich wurde mit Nachrichtenanlagen ausgestattet. Den bestätigten Arbeitskräften wurde eine objektgebundene Legitimationskarte ausgehändigt. Durch die Sicherungsposten wurden diese MfS-fremden Personen ständig unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig gesichert, daß nur bestätigte Arbeitskräfte die Baustelle betreten konnten. Um mögliche Sichtkontakte zwischen den zum Einsatz kommenden Personen und Verhafteten vorbeugend zu verhindern, wurde der Aufenthalt im Freien für Verhaftete in die Arbeitspausen bzw. in die Abendstunden (nach Arbeitsschluß) verlegt. Diese Maßnahmen bewährten sich im vollen Umfang und es kam während des gesamten Rekonstruktionszeit raumes zu keinem Vorkommnis, welches die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigt hätte. 5.2. Die zielgerichtete Kontrolle und Sicherung von Personen, t die zum Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten bzw; Strafgefangenen die Untersuchungshaftanstalt betreten Grundlage für die ständige Gewährleistung eines hohen Niveaus der Sicherheit und Ordnung bei der Organisierung, Durchführung, Kontrolle und Sicherung des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt bildet die Ordnung Nr. 2/86 - Besucher Ordnung - des Leiters der Abteilung XIV fhn MfS Berlin;
Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 51 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 51) Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 51 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 51)

Dokumentation: Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit (Entwurf mit handschriftlichen Korrekturen) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), 22. Hochschulfernstudienlehrgang, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 1-112).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten und die Vereinbarung entsprechender organisatorisch-technischer Sicherungsmaßnahmen mit dem Gericht, um vorbeugend die bedeutendsten begünstigenden Bedingungen für die Gefährdung der Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlurg-zu beseitigen. Das bezieht sich auch auf die Verbindungen Verhafteter zu Personen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, die nicht den gesetzlich zulässigen und mit der Untersuchungshaft unumgänglich verbundenen Einschränkungen unterliegen. Im Interesse der Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft werden jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme und der Umfang persönlicher und postalischer Kontakte. Im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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