Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 42

Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 42 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 42); BS t'U 000042 Die Möglichkeiten der Einsichtnahme in andere Bereiche der Untersuchungshaftanstalt, zum Beispiel Mitarbeiterzugang,zum Sbäudetexx -'Besttclrer, werden durch Sichtblenden in Form von Pflanzenbewuchs (Bäume) eingeschränkt. Die einzelnen Gebäudeteile der Untersuchungshaftanstalt -Verwahrhaus, UntersuchungSPag®, Verwaltung, Besucher und operative Maßnahmen - unterstützen weitgehend durch ihren bau liehen Zustand die mxlitärisch-operative Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt. Der Zustand und die Funktionssicherheit der Personen- und Kfz-Ein- und Ausgänge der Untersuchungshaftanstalt werden im Abschnitt 4.2. dargestellt. Fenster sind vor Ein- bzw. Ausbruch durch Vergitterungen und zusätzlich die Kellerfensteröffnungen mit engmaschigen Stahlgitterrosten vor Einwurf gesichert sowie die Räume entsprechend der Notwendigkeit vor Einsichtnahme durch spezielle Fensterverglasung geschützt. Zi'ehe. v-'öv” Der bguliche Zustandcfes oBh-Bereichs''muß auf Grund seiner örtlichen Lage in der UntjtKTfTungshaftanstalt (Bereich liegy/ an der Magdalenenstra&e zugewandten Seite des Gebäudes im Erdgeschoß) alnicht hinreichen geschützt vor Einwurf an-geseheru-wärden. $ie Vergitterungen der Fenster und die Fensterverglasjung gawährle-ist-en nicht ausreichend, daß es durch Einwirkungen' von Außen-'zum Beispiel Einwurf von Steinen nicht zur Gefährdung der Gesundheit der hier eingesetzten Angehörigen bzw. zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit bzw. Ausfall der installierten Zentrale der FBA, der elektronischen! elektro-technischen und opto-elektronischen Sicherungs-, Signal- und Alarmanlagen sowie Nachrichtenanlagen kommep kann- v x 4-* // *■ *-L- -C. ' 8 A To- 9-' O 4 . rv -K-f-i LU~l;
Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 42 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 42) Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 42 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 42)

Dokumentation: Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit (Entwurf mit handschriftlichen Korrekturen) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), 22. Hochschulfernstudienlehrgang, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 1-112).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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