Aufgaben der Linie Ⅸ in Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten zur Zersetzung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse, deren Zielstellung in der erpresserischen Durchsetzung ständiger Ausreisen aus der DDR besteht 1989, Seite 86

Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989, Seite 86 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 86); УС. 4 9 I ч (3) Aggresoion (Veracniebung) "Aus der Abwehr gegen die'Wirklichkeit in mir selbst und meiner Umwelt erwächst Aggression. Wer sich und seine xitmenaohen hiolrf aushalten kann, muß sie hassen. Ich suche die Schuld bei anderen, loh gerate in Wut und verfalle in ätzende Kritik, Ich werde zum Nörgler und Kritikaster." (L. Drees) DStU 7 Ö0ÖO89 3. Beschränkung der Freiheit des Wortes Gottes, in dem das öffentliche Wirken der Christen für Gerechtigkeit, -Frieden und Bewahrung der SohÖpfung im Sinne des Wortes Gottes eingeschränkt ist. Sb geht bei der Freiheit des Wortes Gottes nicht allein um die Religionsfreiheit als das Recht, sich in einer Kirche zu versammeln und zu beten, sondern - wie es der Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der menschenrechte (UNO) vorsieht - auch um die Möglichkeit, Religion in der Öffentlichkeit zu bekunden. Ев geht darum, daß, wie der farbige südafrikanische Präsident des reformierten ♦ f Weltbundes Dr. Hillan Boesak fordert, das Wort Gottes "bis in die Herzen der manschen Vordringen kann, bis hin zu den Menschen innerhalb ,und außerhalb der Kirche, bis tief in das Herz von Regierenden, ob §ie sich nun ohristlich nennen oder nicht. Darum geht es." 4. Sin .allgemeines Unbehagen bzgl. der Rechtssituation in der DDR - Verfassungsmäßige Rechte (Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) sind nicht garantiert, nicht praktisch realisiert. - Das bestehende Recht wird z.T. willkürlich, gehandhabt. ' - Der Bürger befindet sich in der Rolle eines Bittstellers gegenüber dem Staat. Ausdruck dieses Phänomens sind z.B. das Fehlen einer Verwaltungsgerichtbarkeit und der Möglicnkeit, verfassungsmäßig garantierte Rechte einzuklagen. - Wesentliche Menschenrechte, die in der von der Regierung der DDR Unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO niedergelegt sind, fehlen, sind in der Verfassung der DDR nicht enthalten. 5. Rine um sich greifende, unaufhaltsam erscheinende Zerstörung der Umwelt, über deren volles Ausmaß nicht öffentlion informiert, ja deren Öffentlichwerden aktiv seitens der Staatsmacht verhindert wird.;
Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989, Seite 86 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 86) Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989, Seite 86 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 86)

Dokumentation: Aufgaben der Linie Ⅸ in Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten zur Zersetzung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse, deren Zielstellung in der erpresserischen Durchsetzung ständiger Ausreisen aus der DDR besteht, Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 1-93).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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