Aufgaben der Linie Ⅸ in Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten zur Zersetzung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse, deren Zielstellung in der erpresserischen Durchsetzung ständiger Ausreisen aus der DDR besteht 1989, Seite 20

Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989, Seite 20 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 20); WS DHS oOOl - 402/89 000023 20 ***'*' V*. . , DDR akkreditierten Korrespondenten, wie zu den operativ belegten Verbindungen zu Börner und Hader von der ARD der BRD, genutzt * In diesen Berichterstattungen werden auch die Inhalte der von dem AK versandten erpresserischen Schreiben an staatliche Organe sinngemäß wiedergegeben bzw. über Maßnahmen dar Sicherheitsorgane der DDR mit dem Ziel der Solidarisierung und Verleumdung der DDR berichtet. In Verwirklichung des Vorgehens waren die Führungskräfte darauf bedacht, unter zunehmender Konspirierung ihre Zielsetzung durch eine längerfristige, planmäßige, stabsraäßig organisierte, auf den gemeinsamen Gedanken der Ausreise ausge-richtete Strategie umzusetzen. Zunehmend war die Außensteuerung durch die im Mai 1988 nach Berlin (West) ausgareiete Hanus, Barbara, die in der Bekenntniskirche aktiv wirkte, und weitere Personen festzuetellen, die inspirierend auf den Führungskreis wirkten und Informationen über Aktivitäten des AK sowie Maßnahmen und Reaktionen der staatlichen und Sicherheitsorgane verlangten. Dieses Vorgehen der Hanus und weiterer Personen diente der Einschaltung staatlicher Stellen und westlicher Massenmedien zur Unterstützung des Personenzusammenschlus9ee in dessen Bemühen zur Erzwingung der Auereise und der Diskriminierung der DDR. Unter Beachtung der Vorgehensweisen, der Verbindungen und Kontakte des AK,,u. a. auch insbesondere der seit November 1988 beiderseits bestehenden Bestrebungen des Zusammenführens dieses AK mit den Kräften der politischen Untergrundtätigkeit, wie Bärbel Bohley und Werner Fischer nach deren Rückkehr in die DDR, stand die Aufgabe, diesen Personenzusara-menschluß mit den möglichen politisch-operativen und politisch-rechtlichen Mitteln und Möglichkeiten und deren wirkungsvolle Kombination zu zersetzen Im Ergebnis exakter, zentral abgestimmter, differenzierter politisch-operativer und politisch-rechtlicher Maßnahmen, auf die in Punkt 3. in einigen ausgewählten Problemen eingegangen wird, gelang es, den Wirkungskreis einzuschränken und den AK;
Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989, Seite 20 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 20) Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989, Seite 20 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 20)

Dokumentation: Aufgaben der Linie Ⅸ in Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten zur Zersetzung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse, deren Zielstellung in der erpresserischen Durchsetzung ständiger Ausreisen aus der DDR besteht, Diplomarbeit Major Günter Müller (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-402/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-402/89 1989, S. 1-93).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten.

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