Methodisches und taktisches Vorgehen in Vorkommnisuntersuchungen von Fahnenfluchten Angehöriger der Grenztruppen der DDR in das Operationsgebiet 1988, Seite 27

Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 27); - 27 - 000030 WS JHS oO01-330/88 Nachweises über die Vollständigkeit bzw. den Verlust von Verschlußsachen und anderen geheimzuhaltenden Unterlagen sowie einer Einschätzung Uber den Kenntnisstand des Fahnenflüchtigen über militärische und andere Geheimnisse ist notwendig, um einen Überblick über mögliche Schäden im Geheimnisschütz zu erlangen. Steht der Verlust von geheimzuhaltenden Unterlagen mit der Fahnenflucht im Zusammenhang, so ist die Erweiterung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 97 StGB zu prüfen. Folgende Beweismittel sind darüber hinaus im Truppenteil zu erarbeiten: - Auszug zum Fahnenflüchtigen aus dem Urlaubs- und Ausgangsbuch, . - Bestätigung über den Einsatz im Grenzdienst, - dienstliche und gesellschaftliche Beurteilungen des Täters. Oftmals bekunden Straftäter nach der Realisierung ihrer Fahnenflucht sowohl in den westlichen Medien als auch gegenüber ihren in der DDR verbliebenen Bezugspersonen, aus "dienstlicher Überlastung" fahnenflüchtig geworden zu sein. Der Nachweis über tatsächliche Einsätze im Grenzdienst bzw. über wahrgenommene Ausgänge oder Urlaub trägt gegebenenfalls zur Widerlegung derartiger Schutzbehauptungen bei. Außerdem dienen die genannten Beweismittel der Erkenntnisgewinnung zur Entwicklung und zum Verhalten des Täters in der Einheit und können im Einzelfall Aufschluß über Situationen, die die Straftat ausgelöst haben können, geben. Zur Realisierung von Fahndungsmaßnahmen ist ein Paßbild des Fahnenflüchtigen zu beschaffen. Schließlich übernimmt die Untersuchungsgruppe Dokumente über mögliche Schadenersatzforderungen des Kommandeurs des Grenzregimentes.;
Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 27) Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 27)

Dokumentation: Methodisches und taktisches Vorgehen in Vorkommnisuntersuchungen von Fahnenfluchten Angehöriger der Grenztruppen der DDR in das Operationsgebiet, Diplomarbeit, Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 1-48).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit übereinstimmen. Die trägt zur Erarbeitung eines realen Bildes über Qualität und Quantität der politisch-operativen Arbeit einerseits bei und dient andererseits der gezielten Einflußnahme des Leiters auf die Realisierung der Pahndungs-maßnahmen, der T-ansitreisesperren und die unter den veränderten Bedingungen möglichen operativen Kontroll-und Überwachungsmaßnahmen. Die Zollkontrolle der Personen und der von ihnen benutzten Fahrzeuge wird in der Regel nicht aus-gewiesen. In bestimmten Fällen kann aber das Ausweisen der nochmaligen Vorlage des Protokolls zweckmäßig sein. Im Protokoll sind weiterhin alle Unterbrechungen der Beschuldigte nvernehmunq auszuweisen.

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