Methodisches und taktisches Vorgehen in Vorkommnisuntersuchungen von Fahnenfluchten Angehöriger der Grenztruppen der DDR in das Operationsgebiet 1988, Seite 25

Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 25); - 25 - TVS JHS oOOl -.330/88 . 00002s zweckmäßig, Angehörige der Grenztruppen in entsprechenden Dienststellungen straftatbezogen zum Regime der Grenzsicherung zu vernehmen. Zur Planung des taktischen Vorgehens in der Vernehmung müssen einige Einfluß falct or en berücksichtigt werden. So sind den Wahrnehmungen des Zeugen durch Tageszeit, Witterung und andere äußere Faktoren objektiv Grenzen gesetzt. Jeder Mensch hat aber auch subjektive Wahrnehmungsschwellen und -grenzen. Diese sind nicht stabil, sondern zum Beispiel infolge von Übermüdung durch dienstliche -Überlastung Veränderungen unterworfen. In der Vernehmungsgestaltung muß auch der Umstand berücksichtigt werden, daß zum Beispiel der Begleitposten durch vorschriftswidriges Verhalten begünstigende Bedingungen zur Fahnenfluchtbegehung des Straftäters gesetzt haben kann oder durch denselben über dessen Vorhaben in Kenntnis gesetzt wur de. Unter Umständen kann er sogar zur Teilnahme an der Straftat aufgefordert worden sein. Diese Personen sind naturgemäß an einer Wahrheitsfeststellung - noch dazu in einer möglichst kurzen Zeit - nicht interessiert. Hier obliegt es dem Untersuchungsführer, bei solchen Bezugspersonen, auch wenn diese mit Recht disziplinarische oder gar strafrechtliche Konsequenzen für ihr eigenes Fehlverhalten befürchten, den Widerstand zu brechen und ihre Bereitschaft zur umfassenden und ehrlichen Mitwirkung an der Wahrheitsfindung zu wecken. Ansatzpunkte ergeben sich hierfür zum Beispiel durch - Aufzeigen der mit zunehmendem Zeitverzug nicht mehr zu überblickenden und begrenzenden Schadensfolgen für die DDR, die Grenztruppen und den Betreffenden selbst, - Möglichkeiten, die das Strafgesetzbuch und dienstliche Bestimmungen der Grenztruppen für aktive Mitwirkung an der WahrheitsfestStellung bieten, zum Beispiel Absehen von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei entsprechenden Anstrengungen zur Wiedergutmachung gemäß § 25 StGB.;
Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 25) Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 25 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 25)

Dokumentation: Methodisches und taktisches Vorgehen in Vorkommnisuntersuchungen von Fahnenfluchten Angehöriger der Grenztruppen der DDR in das Operationsgebiet, Diplomarbeit, Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 1-48).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des für das Ermittlungsverfahren geregelt. Dieser Entschädigungsanspruch bezieht sich auf Entscheidungen des Untersuchungsorgans gemäß bis und auf oder Strafprozeßordnung . Entschädigung ist gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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