Methodisches und taktisches Vorgehen in Vorkommnisuntersuchungen von Fahnenfluchten Angehöriger der Grenztruppen der DDR in das Operationsgebiet 1988, Seite 12

Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 12); ■\YS JHS oOOl-330/88 - in der Regel eine Vielzahl operativer, spezifisch-tscheki-stischer und strafprozessualer Maßnahmen, deren Entscheidung und Realisierung zentral und einheitlich erfolgen müssen, zur Untersuchung der Straftat und Begrenzung der von ihr ausgehenden Gefahren notwendig sind. Aufgrund der politisch-operativen Bedeutsamkeit von Fahnen-fluohten in das Operationsgebiet handelt der territorial zuständige Militärstaatsanwalt, der gleichlaufend mit dem Untersuchungsorgan vom Vorkommnis unterrichtet wird, unmittelbar am Ort des Geschehens mit. Er leitet vor Ort das Ermittlungsverfahren und die Fahndung nach dem flüchtigen Täter ein und beantragt den Haftbefehl. Auch nach Übernahme der Führung der weiteren Untersuchungen durch den Leiter der Untersuchungsgruppe wirkt der Militärstaatsanwalt bei der Aufklärung der Straftat mit und übt - in Gestalt des MOStA, Abteilung IA -bis zur vorläufigen Einstellung die Anleitung und Aufsicht über das Verfahren aus. Dieses direkte Tätigwerden des Militärstaatsanwaltes vor Ort unterscheidet sich von der Arbeitsweise des Staatsanwaltes im zivilen Sektor. Die Führung und der koordinierte Einsatz aller an der Vorkommnisuntersuchung beteiligten Kräfte und eingesetzten Mittel obliegt nach dessen Eintreffen dem Leiter der Untersuchungsgruppe des MfS. Er trägt die Gesamtverantwortung dafür, daß alle notwendigen Beweismittel gesichert und erforderliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden. Dazu nutzt er in kameradschaftlicher Zusammenarbeit die Möglichkeiten anderer Diensteinheiten des MfS und der Partner des Zusammenwirkens, insbesondere der Grenztruppen der DDR Im folgenden werden die an der Vorkommnisuntersuchung beteiligten Organe und Kräfte benannt und deren Aufgaben erläutert.;
Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 12) Diplomarbeit Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 12)

Dokumentation: Methodisches und taktisches Vorgehen in Vorkommnisuntersuchungen von Fahnenfluchten Angehöriger der Grenztruppen der DDR in das Operationsgebiet, Diplomarbeit, Offiziersschüler Thomas Mühle (HA Ⅸ/6), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-330/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-330/88 1988, S. 1-48).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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