Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 89

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 89 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 89); - 89 - WS JUS oOOl-343/841 0 0 0 9 0 , ; i Dies ist maßgeblich abhängig von der Persönlichkeit des IM und von der Straftat, der er verdächtig ist Eine ablehnende Reaktion des IM ist am ehesten zu erwarten, wenn er einer schwerwiegenden Straftat gegen die DDR oder das Leben von Menschen verdächtig ist. Es ergibt sich aber generell das Problem, wann, wie und wo dem IM die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben wird, wann, wo und auch wie die Erstvernehmung durchgeführt wird. Daraus wiederum ergibt sich die Präge, welche Tatbestände zur Grundlage des Ermittlungsverfahrens genommen wurden, um den Umfang der Ermittlungen von vornherein richtig zu bestimmen und vor allem auch die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung gegenüber den in der Polgezeit am Strafverfahren Beteiligten zu gewährleisten. hicht unproblematisch ist dies bei Straftaten, die in irgend einem Zusammenhang mit der inoffiziellen Arbeit des IM stehen und bei Strafverfahren, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, obwohl sie inhaltlich gar nicht in die Zuständigkeit des MfS fallen. In der Untersuchungspraxis hat es sich bewährt, die Entscheidung dieser Maßnahme von folgenden Kriterien abhängig zu machen: - der Beweislage, - dem Verhältnis IM/Untersuchungsführer, - der Person und dem Gesamtverhalten des IM, - der zur Verfügung stehenden Zeit, - organisatorischen Möglichkeiten im Objekt, - der konkreten Situation am Ende der dem Ermittlungsverfahren vorgelagerten Vernehmung Daraus ist schon ersichtlich, daß sich in dieser Präge kein Rezept erarbeiten läßt. Der Grundsatz muß $in, daß zwischen dem Abschluß der Befragung und der ErstVernehmung möglichst wenig Zeit vergeht. Am günstigsten ist es, ihn in einer Situation, in der er gedanklich noch voll und ganz mit der Rekapitulation seiner strafbaren Handlungenbefaßt ist und ihm deren Strafbarkeit bewußt ist, mit der Einleitung des;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 89 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 89) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 89 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 89)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraph, Ziffer bis Strafprozeßordnung sein, die Festnahme auf frischer Tat sowie die Verhaftung auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls.

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