Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 88

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 88 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 88); j ' - 88 - WS JHS o00l-343/34i i 000089 j i . 4.2. Die Phase der Überleitung des strafprozessualen prtiikmgsVerfahrens-~ in ein Ermittlungsverfahren mit' Haft" Eingangs soll darauf verwiesen werden, daß im Ergebnis eines strafprozessualen Prüfungsverfahrens gemäß Paragraph 95 (2) Strafprozeßordnung aus rechtlichen und politisch-operativen Gründen, aber auch aus rein politischen Erwägungen heraus die Entscheidung getroffen werden kann, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Da diese Fälle in der Untersuchungspraxis die Ausnahme bilden, soll darauf in der Arbeit nicht näher eingegangen werden. Ebenfalls soll hier nicht auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ohne Haft eingegangen werden. Mit der Entscheidung, das gegen einen IM durchgeführte strafprozessuale Prüfungsverfahren in ein Ermittlungsverfahren mit Haft überzuleiten, ergeben sich sowohl für den IM als auch für den Untersuchungsführer neue Situationen, Anforderungen und Probleme. Der IM, der bis zu diesem Zeitpunkt glaubte oder hoffte, einer Inhaftierung zu entgehen, weil die Umstände der bisherigen Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan diesen Eindruck auf ihn machten, gerät in eine für ihn und sein weiteres Leben entscheidende Situation, die in dieser Form völlig neu für ihn ist. Der Untersuchungsführer muß auf alle eventuellen Reaktionen des IM eingestellt sein und sein Verhalten taktisch auf diese neue Situation einstellen. Er muß darauf vorbereitet sein, daß der IM seine bisherigen Aussagen widerruft, um sich der Inhaftierung zu entziehen. Ebensogut ist es möglich, daß der IM gefaßt bleibt und seine Schuld bekennt bzw. einsieht, daß das Untersuchungsorgan zu dieser Maßnahme greifen muß.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 88 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 88) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 88 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 88)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten hat sich unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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