Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 88

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 88 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 88); j ' - 88 - WS JHS o00l-343/34i i 000089 j i . 4.2. Die Phase der Überleitung des strafprozessualen prtiikmgsVerfahrens-~ in ein Ermittlungsverfahren mit' Haft" Eingangs soll darauf verwiesen werden, daß im Ergebnis eines strafprozessualen Prüfungsverfahrens gemäß Paragraph 95 (2) Strafprozeßordnung aus rechtlichen und politisch-operativen Gründen, aber auch aus rein politischen Erwägungen heraus die Entscheidung getroffen werden kann, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Da diese Fälle in der Untersuchungspraxis die Ausnahme bilden, soll darauf in der Arbeit nicht näher eingegangen werden. Ebenfalls soll hier nicht auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ohne Haft eingegangen werden. Mit der Entscheidung, das gegen einen IM durchgeführte strafprozessuale Prüfungsverfahren in ein Ermittlungsverfahren mit Haft überzuleiten, ergeben sich sowohl für den IM als auch für den Untersuchungsführer neue Situationen, Anforderungen und Probleme. Der IM, der bis zu diesem Zeitpunkt glaubte oder hoffte, einer Inhaftierung zu entgehen, weil die Umstände der bisherigen Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan diesen Eindruck auf ihn machten, gerät in eine für ihn und sein weiteres Leben entscheidende Situation, die in dieser Form völlig neu für ihn ist. Der Untersuchungsführer muß auf alle eventuellen Reaktionen des IM eingestellt sein und sein Verhalten taktisch auf diese neue Situation einstellen. Er muß darauf vorbereitet sein, daß der IM seine bisherigen Aussagen widerruft, um sich der Inhaftierung zu entziehen. Ebensogut ist es möglich, daß der IM gefaßt bleibt und seine Schuld bekennt bzw. einsieht, daß das Untersuchungsorgan zu dieser Maßnahme greifen muß.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 88 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 88) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 88 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 88)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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