Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 70

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 70 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 70); , to ot u I f\ fi r. p ry ■* - 70 - WS JHS O001-343/Ö4 11 i Es besteht also die Möglichkeit, die Einleitung der Vernehmung durch den Führungsoffizier oder einen anderen operativen Mit~ arbeiter im Beisein des Untersuchungsführers oder nur durch den Untersuchungsführer durchführen zu lassen. Hier kann entsprechend variiert werden. Den Grundsatz in dieser Frage haben die Verfasser unter Punkt 3,1* der Arbeit schon behandelt. Der Untersuchungsführer kann den IM durchaus auch in dem Glauben der "innerbetrieblichen” Klärung der Sache lassen, wenn er sich als Vertreter des Untersuchungsorgans zu erkennen gibt. Gibt er sich als Untersuchungsführer des MfS zu erkennen, so steht für den IM in der Regel fest, daß das Untersuchungsorgan die strafrechtliche Relevanz seiner Handlungen erkannt hat. Eine taktisch günstigere Situation kann sich ergeben, wenn der IM zwischen operativem Mitarbeiter und Mitarbeiter des Untersuchungsorgans keinen Unterschied macht, und deshalb nicht gleich an strafrechtliche Konsequenzen denkt. Aufgrund der Umstände der Begegnung oder Konfrontation kann er aber nicht davon ausgehen, daß er inhaftiert werden soll. Diese Frage bleibt für den IM offen, wobei er sich gedanklich in dieser Situation grundsätzlich mit der möglichen Beweislage und mit der für das Untersuchungsorgan möglichen weiteren Verfahrensweise beschäftigt. In der'Regel steht für den IM in einer solchen Situation die Frage, ob das MfS ihn im Objekt vernehmen will, um anstehende Probleme unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu klären und weiter mit ihm zusammenzuarbeiten oder ob das MfS keine ausreichenden Beweise gegen ihn hat und diese nun im Objekt erst schaffen will. Die Tatsache, daß sich das Untersuchungsorgan des MfS mit ihm befaßt, wertet der IM zunächst als Beweisführungsmaßnahme des MfS bzw. auch als einen Spezialisteneinsatz. Es ist also auch eine taktische Maßnahme, den günstigen Zeitpunkt für die Offenbarung als Untersuchungsorgan zu wählen, um dem IM den Eindruck einer gesicherten Beweislage sowie den Ernst der Sache bewußt zu machen.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 70 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 70) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 70 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 70)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung sowie des Quellenschutzes erfolgt eine objektive inhaltliche Aufbereitung der operativ bedeutsamen Informationen entsprechend dem Informationsbedarf des Empfängers. Die leitergerechte Aufbereitung operativ bedeutsamer Informationen erfordert in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wirkenden sozialen Widersprüche in der selbst keine Bedingungen für das Wirksamwerden der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einwirkungen und Einflüsse sind.

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