Innen

Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 67

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 67 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 67); - 67 - WS JHS o00i-343/84j 0000 58 L 4.1. Die erste Phase der Vernehmung Die Untersuchungspraxis belegt, daß der erste Angriff in der Vernehmung, eingebettet in die bereits in der Vorbereitungsphase eingeschlagene taktische Grundlinie, einen, wenn nicht sogar den entscheidenden Beitrag zur Geständniserzielung erbringt Für den den ersten Angriff führenden Untersuchungsführer sind dabei folgende grundsätzliche Überlegungen maßgebend Zum ersten muß er davon ausgehen, daß der IM, der der unehrlichen Zusammenarbeit oder der Begehung von Straftaten verdächtig ist, weiß, daß eine Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan vorrangig aus diesem Grunde stattfindet. Deshalb wird er aus den verschiedensten, von vornherein nicht konkret bestimmbaren, Gründen heraus versuchen, entsprechend der Sache abschwächend oder sogar negierend zu reagieren. Im Abschnitt 4* wurde versucht, einige Möglichkeiten der Beeinflussung des IM durch äußere Umstände aufzuzeigen, die solche Bestrebungen des IM abbauen. Zum zweiten ist es für den Untersuchungsführer wichtig, die Erwartungshaltung des IM entsprechend der durch geschaffene äußere Bedingungen eingeschlagenen Taktik so genau wie möglich zu bestimmen. Das kann nur unter Einbeziehung aller zur Verfügung stehenden Informationen, wie sie im ersten Teil der Arbeit behandelt wurden, realisiert werden. Eines kann der Untersuchungsführer dabei immer einkalkulieren, nämlich die Tatsache, daß der IM in .jedem Falle, egal welche Maßnahmen ergriffen wurden und unabhängig von der Kompliziertheit operativer Zusammenhänge oder der Begehungsweise der Straftat, davon ausgeht, daß das Untersuchungsorgan Kenntnis davon hat. Ihm ist lediglich nicht klar, wie das Untersuchungsorgan diese Kenntnisse erlangte, welche Qualität und Konkretheit diese aufweisen und welchen Umfang sie haben. Insbesondere bei mehreren strafbaren Handlungen rechnet der IM damit, daß das Untersuchungsorgan nicht über jede dieser Handlungen Kenntnis hat.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 67 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 67) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 67 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 67)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X