Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 56

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 56 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 56); , . r ,! 000057 - 56 - WS JHS oOOl -343/4 Jede Vernehmung dient dem Ziel der Erlangung von Informationen ■vom Vernommenen a-l-s eIneHfeidrode der "IBevrelsführung. Gleich-zeitig wird der Vernommene in seinem Verhalten in Richtung auf wahrheitsgemäße Angaben motiviert. Bei der Fragestellung muß darauf geachtet werden, daß die dabei notwendig dem straftatverdächtigen IM übermittelten Informationen zu den Erkenntnissen des Untersuchungsorgans über den Sachverhalt in ihrem Umfang kontrolliert und so gering als möglich gehalten werden. Damit wird gesichert, daß der straftatverdächtige IM sein Wissen zur strafbaren Handlung wiedergibt. Dabei muß beachtet werden, daß sich aus der Vielzahl der Fragen und der damit vermittelten Informationen für den straftatverdächtigen IM die Möglichkeit eröffnet, Schlußfolgerungen zu ziehen und sich im wesentlichen den Umfang der Kenntnisse des Untersuchungsorgans erschließen kann. Wenn der straftatverdächtige Hi die strafbare Handlung begangen hat, kann er in gewissem Umfang einschätzen, welche Spuren er mit seiner Handlung verursacht hat, die gegen ihn als Beweismittel verwandt werden können. Damit hat er die Voraussetzungen, Schlußfolgerungen zu ziehen zu dem Umfang der Kenntnisse des Untersuchungsorgans über die von ihm begangene Straftat. Hinzu kommen noch seine Kenntnisse über die inoffizielle Arbeit des MfS und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Beweisführung. Aus der Beurteilung der Situation und aller für ihn einschätzbaren Umstände ist es dem straftatverdächtigen IM möglich, sein Verhalten für die Vernehmung im Voraus zu bestimmen. Diese Tatsache muß bei der Erarbeitung des vernehmungstaktischen Vorgehens und der Argumentationslinie berücksichtigt werden. Die Ausnutzung des Überraschungsmomentes beruht nicht nur auf der Art und Weise, wie der straftatverdächtige IM mit dem Untersuchungsorgan konfrontiert wird. Überraschungsmomente für den straftatverdächtigen IM lassen sich auch schaffen durch die Vorlage von einzelnen Beweismitteln, in dem Vorhalt von Beweisgegenständen, Zeugenaussagen, der Gegenüberstellung von Zeugen oder Beschuldigten, oder durch eine lückenlose Beweisführung, aus der seine Tatverursachung oder Tatbeteiligung eindeutig sichtbar wird und nachvollziehbar ist.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 56 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 56) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 56 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 56)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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