Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 56

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 56 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 56); , . r ,! 000057 - 56 - WS JHS oOOl -343/4 Jede Vernehmung dient dem Ziel der Erlangung von Informationen ■vom Vernommenen a-l-s eIneHfeidrode der "IBevrelsführung. Gleich-zeitig wird der Vernommene in seinem Verhalten in Richtung auf wahrheitsgemäße Angaben motiviert. Bei der Fragestellung muß darauf geachtet werden, daß die dabei notwendig dem straftatverdächtigen IM übermittelten Informationen zu den Erkenntnissen des Untersuchungsorgans über den Sachverhalt in ihrem Umfang kontrolliert und so gering als möglich gehalten werden. Damit wird gesichert, daß der straftatverdächtige IM sein Wissen zur strafbaren Handlung wiedergibt. Dabei muß beachtet werden, daß sich aus der Vielzahl der Fragen und der damit vermittelten Informationen für den straftatverdächtigen IM die Möglichkeit eröffnet, Schlußfolgerungen zu ziehen und sich im wesentlichen den Umfang der Kenntnisse des Untersuchungsorgans erschließen kann. Wenn der straftatverdächtige Hi die strafbare Handlung begangen hat, kann er in gewissem Umfang einschätzen, welche Spuren er mit seiner Handlung verursacht hat, die gegen ihn als Beweismittel verwandt werden können. Damit hat er die Voraussetzungen, Schlußfolgerungen zu ziehen zu dem Umfang der Kenntnisse des Untersuchungsorgans über die von ihm begangene Straftat. Hinzu kommen noch seine Kenntnisse über die inoffizielle Arbeit des MfS und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Beweisführung. Aus der Beurteilung der Situation und aller für ihn einschätzbaren Umstände ist es dem straftatverdächtigen IM möglich, sein Verhalten für die Vernehmung im Voraus zu bestimmen. Diese Tatsache muß bei der Erarbeitung des vernehmungstaktischen Vorgehens und der Argumentationslinie berücksichtigt werden. Die Ausnutzung des Überraschungsmomentes beruht nicht nur auf der Art und Weise, wie der straftatverdächtige IM mit dem Untersuchungsorgan konfrontiert wird. Überraschungsmomente für den straftatverdächtigen IM lassen sich auch schaffen durch die Vorlage von einzelnen Beweismitteln, in dem Vorhalt von Beweisgegenständen, Zeugenaussagen, der Gegenüberstellung von Zeugen oder Beschuldigten, oder durch eine lückenlose Beweisführung, aus der seine Tatverursachung oder Tatbeteiligung eindeutig sichtbar wird und nachvollziehbar ist.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 56 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 56) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 56 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 56)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit von mehreren Motiven getragen wird. Diesie Tatsache gilt es auch stets bei Werbungen von Strafgefangenen alb zu beachten.

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