Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 54

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 54 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 54); ■ - 54 - WS JHS oOOl-343/84! öb'tu 300055 \ Demgegenüber kann der IM, die ihn erteilten politisch-nperatlnnW.ia.rt-räge des Mittarani:worturj5hw®t~nmd~2ütr ~ verlässig erfüllen sowie in seiner Berichterstattung zu seinen Aufträgen ehrlich sein. Es ist grundsätzlich zu differenzieren zwischen IM, die ihre Kenntnisse für kriminelle Handlungen ausgenutzt haben und jenen IM, die unter Ausnutzung ihrer Kenntnisse staatsfeindliche Handlungen begehen. Bei der letztgenannten Gruppe von IM, die Verbindung zu feindlichen Stellen, Einrichtungen oder Personen unterhalten und in deren Auftrag tätig werden, kann keine Verbundenheit zum MfS vorhanden sein. Durch ihre inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS bestand für sie die Möglichkeit, dem MfS mitzuteilen, daß sie von feindlichen Stellen, Einrichtungen oder Personen kontaktiert wurden. Zu diesem Zeitpunkt war die Möglichkeit einer weitergehenden Differenzierung im Vorgehen des MfS entsprechend den Umständen der Kontaktierung gegeben. Bei derartigen IM kann nur an ihre objektive Interessenlage durch Argumente angeknüpft werden. Urnen ist zu verdeutlichen, daß nur eine umfassende und wahrheitsgemäße Darstellung ihrer staatsfeindlichen Handlung für sie vorteilhaft sein kann, sie also entsprechend von ihrem Recht an der aktiven Mitwirkung bei der allseitigen und unvoreingenommenen Aufklärung gemäß Paragraph 8 (2) StPO mitzuwirken, Gebrauch machen. Zur Argumentation können hingegen ihre Kenntnisse aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS genutzt werden. a IM, die kriminelle Handlungen, unter Ausnutzung der ihnen vermittelten Kenntnisse, begangen haben, können dafür die unterschiedlichsten Motive haben. Sie können reichen von Feindschaft gegen die DDR bis zu maßloser Bereicherungssucht. Bei Vorliegen von feindlichen Motiven unterscheidet sich das vernehmungstaktische Vorgehen prinzipiell nicht von dem beschriebenen Vorgehen. Liegen der strafbaren Handlung andere Motive zugrunde, ist das vernehmungstaktische Vorgehen ausgehend vom Grad der Verbundenheit des straftatverdächtigen IM zu gestalten.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 54 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 54) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 54 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 54)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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