Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 53

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 53 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 53); ; Bstu - 53 - WS JHS oOOl-343/8 fißßß"4 Die Praxis der Hauptabteilung IX/5 beweist, daß IM mit derartigem Vorgehen gelegentlich Erfolg hatten, meist aber in der Folgezeit wiederholt strafbare Handlungen begingen, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraph 98 StPO führten. Bei Erkennen der wahren Motive für das Aussageverhalten des straftatverdächtigen IM ist in der Argumentation darauf einzugehen, und dem IM zu verdeutlichen, daß seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit an seinem Aussageverhaiten in der Untersuchung beurteilt wird. Die Kenntnisse bzw. vermeintlichen Kenntnisse des straftatverdächtigen IM über das MfS können den IM veranlassen, sich in der Vernehmung selbst zu bezichtigen. Damit verbindet der IM die Erwartung, daß das MfS seine Ehrlichkeit erkennt und ihm nach Verbüßung seiner Strafe bei der Gestaltung seiner weiteren Perspektive maßgeblich behilflich ist. Diese mögliche Motivation für das Aussageverhalten des straftatverdächtigen IM ist zu berücksichtigen, durch eine entsprechende Beweisführung der tatsächliche Tatanteil des straftatverdächtigen UvI festzustellen und ihn durch Vorhalten davon in Kenntnis zu setzen, um ihn zu wahrheitsgemäßen Aussagen zu veranlassen, im Interesse der Objektivität und Gesetzlichkeit. Bei straftatverdächtigen IM, die ihre strafrechtlich relevanten Handlungen unter Ausnutzung der ihnen vom MfS vermittelten Kenntnisse begangen haben, gestaltet sich die Erarbeitung einer Argumentationslinie zur Erlangung bzw. Erhaltung ihrer Aussagebereitschaft komplizierter. Bereits die Feststellung ihrer Verbundenheit mit dem MfS ist erschwert. Durch die mißbräuchliche Ausnutzung der ihnen vermittelten Kenntnisse zum Erkennen von feindlichen Angriffen bzw. kriminellen Aktivitäten zur Begehung eigener strafbarer Handlungen kommt ihre negative Einstellung zum Ausdruck.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 53 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 53) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 53 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 53)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X