Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 46

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 46 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 46); . ‘ I i vy iw I - 46 - WS JHS 0001-343/184 ÖÖC047 i In diesen Pallen ist es bedeutsam, die ihnen vermittelte Varhadrfrens 1 ini e~Je s t zu st eiiani' da sin-dfea e“gegemüber~dBm- Untersuchungsorgan des MfS praktizieren können. Mitbestimmend für das Aussageverhalten sind auch die Erfahrungen des IM, die er gesammelt hat bei möglichen Auseinandersetzungen im Prozeß der inoffiziellen Zusammenarbeit, wenn er sich nicht entsprechend den Anweisungen des operativen Mitarbeiters verhalten hat. Wenn die Auseinandersetzung mit dem IM gescheut wurde und bestimmte Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu seinen Aufträgen standen, toleriert wurden, kann er zu der Auffassung kommen, daß das MfS ihm sein Pehlverhalten nachsieht, weil wir an seiner konspirativen Tätigkeit interessiert sind. Ähnliche Überlegungen wird der IM auch im Zusammenhang mit der von ihm begangenen strafbaren Handlung anstellen. Bestand hingegen eine parteiliche, kritische Atmosphäre in der konspirativen Zusammenarbeit, wo sofort auf ein Pehlverhalten des IM reagiert und positives Verhalten belobigt wurde, wird der IM auch in der Vernehmung mit einer kritischen Auseinandersetzung rechnen und es wird ihm bewußt sein, daß mit der gleichen Konsequenz vorgegangen wird. Jeder Vernehmung von straftatverdächtigen IM liegen Erkenntnisse des MfS über den zu klärenden Sachverhalt zugrunde, die in ihrer Konkretheit differenziert sind. Über den möglichen Ablauf der Handlung werden, unter Berücksichtigung der vorhandenen offiziellen und inoffiziellen Beweismittel, Versionen aufgestellt. Die aufgestellten Versionen lassen Rückschlüsse auf die Persönlichkeitseigenschaften des IM zu, die ihren Ausdruck in den konkreten Handlungen finden. Die -Persönlichkeitseigenschaften, die sich in der strafbaren Handlung zeigen, finden Eingang in die Versionen über das zu erwartende Verhalten des straftatverdächtigen IM während der Vernehmung.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 46 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 46) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 46 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 46)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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