Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 44

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 44 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 44);  I - 44 - WS JHS oOOl -343j/84Ö 0 0 ß 4 5 I Hat er in der inoffiziellen Zusammenarbeit Kenntnis erlangt lungen und der dabei notwendigen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten, so werden diese Kenntnisse ihn zu wahrheitsgemäßen Aussagen veranlassen, da er erwartet, daß es dem ffifS möglich sein wird, seine strafrechtlich relevante Handlung aufzuklären. Beruhen dagegen seine Kenntnisse nur auf negativen Erfahrungen in der inoffiziellen Zusammenarbeit, so wirken sich diese auch negativ auf sein Aussage-verhalten aus. Ebenso haben Kenntnisse über das Vorgehen des MfS gegenüber unehrlichen oder straftatverdächtigen IM beim IM Einfluß auf sein Verhalten. Wenn er mit dem MfS in für ihn gewohnter Weise konfrontiert wird, ist es für ihn möglich, die neue Situation zu bewerten und Entscheidungen für sein Verhalten zu treffen. Ein hauptamtlicher FIM erlangt in Erfüllung seiner Aufgaben bei der Führung von IM/GMS umfangreiche Kenntnisse über seinen Verantwortungsbereich, die ihm anvertrauten IM/GMS sowie die Arbeitsweise des MfS. Ebenso ein IME, der zu Ermittlungsaufgaben eingesetzt wird, kann nach gewisser Zeit, trotz Legendierung, sich den wahren Grund der zu bestimmten Personen zu führenden Ermittlungen erschließen. Zu Erschließen sind auch die Kenntnisse des IM, über das Vorgehen des MfS gegenüber straffällig gewordenen IM, die er möglicherweise in seiner Eigenschaft als Sachverständiger oder Gutachter gewonnen hat, oder die ihm auf andere Weise bekannt wurden. Wurde der IM entsprechend seiner Einsatzrichtung und Kategorie zur Bearbeitung von Personen eingesetzt, die im Verdacht der Feindtätigkeit oder der Begehung krimineller Handlungen standen, sind die ihm zum Erkennen der Feindhandlungen oder 'kriminellen Machenschaften vermittelten Kenntnisse von Bedeutung.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 44 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 44) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 44 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 44)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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