Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 23

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 23); RQ-tf i - 23 - WS JHS oOOl -343/ß4 r n r j v ’j v b l 4 Die Einstellungen bewirken, daß der Mensch sich im ' ~aktuellan~~Handeln an erworbene Horman Ton~htg±nrimlir;----- womit ihm seine Entscheidungen leichter fallen und eine bessere Orientierung gegeben ist. In der Arbeit erhalten die Einstellungen eine bestimmte Stabilität, die den Menschen seine bestimmte "Linie" verfolgen lassen und sein Denken und Fühlen, insbesondere seine Werturteile, ausrichtet. Einstellungen zeigen sich zum Beispiel in folgenden Formen: Einstellungen zur Welt und Gesellschaft, zu anderen Menschen und zum Kollektiv, zur Arbeit, zum MfS, zur inoffiziellen Zusammenarbeit und zu sich selbst. Eine besondere Form der Einstellung ist die Überzeugung. Die Überzeugung ist eine zentrale ideologische Position, die eine besondere persönliche Bedeutsamkeit aufweist und sie bedingt in starkem Maß das Erleben und Verhalten. Überzeugungen sind Einstellungen, die andere Einstellungen ideologisch zentrieren und ausrichten. Sie sind besonders stark verfestigt und verallgemeinert und haben starken Einfluß auf andere Einstellungen. Handlungen auf der Grundlage von Überzeugungen weisen einen hohen Grad der Bewußtheit des Zieles und der an den Zielen orientierten Handlungsregulation auf. Überzeugungen haben eine hohe immunisierende Wirkung gegenüber feindlichen Angriffen. Einstellungen und Überzeugungen sind wesentliche Träger der Motivation für das Handeln und Verhalten von Menschen. Motivationsprozesse sind komplexe psychische Vorgänge der inneren Verursachung und Zielausrichtung des Handelns und Verhaltens. Die Komplexität kommt darin zum Ausdruck, daß für jede Handlung mehrere Motive wirksam sind, die durch verschiedene Einstellungen, Überzeugungen und Bedürfnisse bestimmt sind und eine differenzierte Stärke und Richtung aufweisen.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 23) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 23)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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