Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 23

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 23); RQ-tf i - 23 - WS JHS oOOl -343/ß4 r n r j v ’j v b l 4 Die Einstellungen bewirken, daß der Mensch sich im ' ~aktuellan~~Handeln an erworbene Horman Ton~htg±nrimlir;----- womit ihm seine Entscheidungen leichter fallen und eine bessere Orientierung gegeben ist. In der Arbeit erhalten die Einstellungen eine bestimmte Stabilität, die den Menschen seine bestimmte "Linie" verfolgen lassen und sein Denken und Fühlen, insbesondere seine Werturteile, ausrichtet. Einstellungen zeigen sich zum Beispiel in folgenden Formen: Einstellungen zur Welt und Gesellschaft, zu anderen Menschen und zum Kollektiv, zur Arbeit, zum MfS, zur inoffiziellen Zusammenarbeit und zu sich selbst. Eine besondere Form der Einstellung ist die Überzeugung. Die Überzeugung ist eine zentrale ideologische Position, die eine besondere persönliche Bedeutsamkeit aufweist und sie bedingt in starkem Maß das Erleben und Verhalten. Überzeugungen sind Einstellungen, die andere Einstellungen ideologisch zentrieren und ausrichten. Sie sind besonders stark verfestigt und verallgemeinert und haben starken Einfluß auf andere Einstellungen. Handlungen auf der Grundlage von Überzeugungen weisen einen hohen Grad der Bewußtheit des Zieles und der an den Zielen orientierten Handlungsregulation auf. Überzeugungen haben eine hohe immunisierende Wirkung gegenüber feindlichen Angriffen. Einstellungen und Überzeugungen sind wesentliche Träger der Motivation für das Handeln und Verhalten von Menschen. Motivationsprozesse sind komplexe psychische Vorgänge der inneren Verursachung und Zielausrichtung des Handelns und Verhaltens. Die Komplexität kommt darin zum Ausdruck, daß für jede Handlung mehrere Motive wirksam sind, die durch verschiedene Einstellungen, Überzeugungen und Bedürfnisse bestimmt sind und eine differenzierte Stärke und Richtung aufweisen.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 23) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 23)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen. Wach- und Sicherungsposten.

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