Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 18

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 18 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 18);  : i - 18 - WS JHS oOOl -343/84! §ÖßG19 4. Schaffung von Möglichkeiten, daß der Untersuchungsführer für den IM unbemerkt dem Treff visuell und/oder " akustisch verfolgen kann; 5. Treffs des Untersuchungsführers mit IM, die den interessierenden IM persönlich aus Arbeits-, Wohn-oder Freizeitbereich kennen. Die hier angeführten Möglichkeiten müssen mit der zuständigen operativen Diensteinheit auf entsprechender Leitungsebene vorbereitet werden, um negative Auswirkungen im politisch-operativen Bereich auszuschließen. Die unter Punkt 1. aufgeführte Möglichkeit kann unseres Erachtens nur in Ausnahmefällen angewandt werden, da mit ihr eine Vielzahl psychologischer Probleme verbunden sind, auf die wegen des AusnahmeCharakters in dieser Arbeit nicht eingegangen wird. Bei unter den Punkten 2. bis 4. beschriebene Möglichkeiten der Verfolgung des Treffverlaufes durch den Untersuchungsführer kann dieser wichtige Informationen zum Verhalten des IM gewinnen. Für den IM verläuft der Treff in den ihm gev/ohnten Bahnen, es bestehen keine Besonderheiten und er wird sein bei den Treffs normales Verhalten zeigen. Hach Absprache mit der operativen Diensteinheit kann der Pührungsoffizier den Treffverlauf so gestalten, daß der IM zu besonderen Reaktionen veranlaßt wird, indem der Führungsoffizier vom IM verlangt, sich zu persönlichen oder anderen Problemen zu äußern, zu denen beim IM ein eingeschränktes Mitteilungsbedürfnis besteht. Hierbei muß der Hutzen eines derartigen Vorgehens mit den möglichen negativen Auswirkungen abgewogen werden. Die unter den Punkten 2. bis 4. genannten Varianten sind nach unserem Erachten insofern geeignet, weil zum einen der Untersuchungsführer zusätzliche bedeutsame Informationen zum Verhalten und der Persönlichkeit;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 18 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 18) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 18 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 18)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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