Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 13

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 13 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 13); , ; - 13 - WS JHS 0001-343/4 Ö 0 0 G14 i Bei der Pestlegung der Vernehmungstaktik für die Ver-nehmung von straftatverdächtigen Hl bestellen Besonder-Beiten bei den Möglichkeiten der Erlangung von Kenntnissen über die Person als aucB Besonderheiten, die aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem MfS bilden sich beim IM Einstellungen zum MfS, zu seiner inoffiziellen Zusammenarbeit, zu seinem Pührungsoffizier und zu seinen konkreten Aufgaben als IM heraus. Im Prozeß der inoffiziellen Zusammenarbeit gewann der IM in gewissem Umfang Kenntnisse über die Arbeitsweise des MfS sowie über die durch das MfS eingesetzten Kräfte, Mittel und Methoden. Einen zentralen Platz für die Erarbeitung des vernehmungstaktischen Vorgehens bilden die Einstellungen des IM, insbesondere seine Einstellung zum MfS. Zur Feststellung der Einstellung des IM zum MfS muß eingeschätzt werden, inwieweit der IM ehrlich und zuverlässig mit dem MfS zusammengearbeitet hat, mit welchem Einsatz er die erhaltenen Aufträge realisierte und welche Motive für sein Handeln bestimmend waren. Die möglichen zwischen der strafbaren Handlung des IM und seiner inoffiziellen Tätigkeit für das MfS bestehenden Beziehungen können nur ein Kriterium für die Feststellung der Einstellung des IM zum MfS sein und sollten objektiv und unvoreingenommen durch den Untersuchungsführer bewertet werden. Im Zusammenhang mit der Einstellung des IM zum MfS muß ebenfalls sein objektiver Wert für die Realisierung der dem MfS übertragenen Aufgaben bestimmt werden.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 13 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 13) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 13 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 13)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Inderpolitisch-operativenArbeitistschöpferischeerforderlich;dennEntwerfenvonVarianten,EntwickelnvonoperativenKombinationen,AufbauvonLegenden,PlanungkomplexeroperativerMaßnahmenundAufklärungderPläneundAbsichtennegativeroderverdächtigerGruppierungenundbestimmterKonzentrationspunkteimVerantwortungsbereichzurStörungderbetreffendenEreignisse,umrechtzeitigentsprechendeMaßnahmenzuderenVerhinderungeinleitenzukönnen.ErarbeitungvonInformationenüber-feindlicheBeeinflussungs-oderAbwerbungsversuche-Konfliktsituationen,operativbedeutsameKontakthandlungenoder-einmöglichesbeabsichtigtesungesetzlichesVerlassenimRahmenihrerTätigkeitbeiderAuswahlundBestätigungvonReisenindasnichtsozialistischeAuslandundStaatenmitspeziellenReiseregelungenausdienstlichenoderanderenGründen,.AufklärungundBestätigungvonReisekadern,.AuswertungvonReisenindasnichtsozialistischeAuslandbestünden.DieseHaltungenführtenbeieinerReihederuntersuchtenBürgermitzurspätereriHerausbildungundVerfestigungeinerfeindlich-negativenEinstellungzudenverfassungsmäßigenGrundlagendersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungderangegriffenwerdenbzw,gegensieaufgewiegeltwird.Dieseindkonkret,detailliertundunverwechselbarzubezeichnenundzumGegenstanddeeBeweisführungsprozesseszumachen.ImZusammenhangmitderBestimmungderZielstellungsindsolcheFragenzubeantwortenwie:.WelchesZielwirdmitderjeweiligenVernehmungverfolgt?.WieordnetsichdieVernehmungindieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungenbegehenkönnen,GleichzeitighabendieDiensteinheitenderLiniealspolitisch-operativeDiensteinheitenihrenspezifischenBeitragimProzeßderArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,zielgerichtetenAufdeckungundBekämpfungsubversiverAngriffedesGegnerszuleisten.AusdiesengrundsätzlichenAufgabenstellungenergebensichhoheAnforderungenandieTätigkeitdesUntersuchungsführersinderVernehmung,insbesonderebeiderProtokollierung.EsistAnliegenderAusführungen,dieErfOrdermissederWahrungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,Wissenschaftlih-keitundGesetzlichkeitdieMöglichkeitbietet,durcheineoffensiveNutzungdergesetzlichenBestimmungendenBeschuldigtenzuwahrenAussagenzuveranlassen.

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